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LeistungsTV - Bund

BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014  AZ: D 5 – 31002/12#10
Anlage Umsetzung tarifvertraglicher Leistungsbezahlung
  Einleitung und Inhaltsverzeichnis

  
Mit der Neufassung von § 18 TVöD durch den 9. Änderungstarifvertrag zum TVöD hängt,
anders als nach der bisherigen Rechtslage,
die Zahlung eines tarifvertraglichen Leistungsentgelts von der Entscheidung des Arbeitgebers ab.
Die Umsetzung richtet sich aber nach wie vor zwingend nach dem LeistungsTV-Bund
*),
die Regelungen sind also insoweit unverändert geblieben.

 

*) Soweit im Folgenden auf Paragrafen ohne Tarifvertragsbezeichnung verwiesen wird,
handelt es sich um Regelungen des LeistungsTV-Bund,
soweit auf den TVöD verwiesen wird handelt es sich um die für den Bund anwendbare Fassung.

 

Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich um den Text der mittels Rundschreiben vom 11. Dezember 2006
zum LeistungsTV-Bund gegebenen Durchführungshinweise (Az. D II 2 – 220 210 – 2/0),
in den die ergänzenden Durchführungshinweise aus dem Rundschreiben vom 20. März 2008 (Az. wie eben) eingefügt wurden.
Im Übrigen hat lediglich eine Anpassung an die Neufassung von § 18 TVöD stattgefunden.

 

Inhaltsverzeichnis:

 

Vorbemerkungen

1. Motive und Ziele des Leistungsentgelts

2. Einführungsprozess

3. Präambel

 

I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften

Zu § 1 - Geltungsbereich

1. Grundsatz

2. Kein Verzicht auf Teilnahme an der Leistungsbezahlung

Zu § 2 - Regelungsstruktur

1. Normenhierarchie

2. Einvernehmliche Dienst- oder Betriebsvereinbarung

 

II. Abschnitt - Leistungsfeststellung

Zu § 3 - Instrumente der Leistungsfeststellung

1.   Adressat der Regelung

2.   Instrumente und Gegenstand der Leistungsfeststellung (§ 3 Absatz 1)

2.1 Instrumente der Leistungsfeststellung (§ 3 Absatz 1 Satz 1 und 2)

2.2 Gegenstand der Leistungsfeststellung (§ 3 Absatz 1 Satz 3)

3.   Allgemeine Grundlage der Leistungsfeststellung (§ 3 Absatz 2)

3.1 Ziele oder Kriterien, „die auf die auszuübende Tätigkeit bezogen sind“

3.2 Ziele oder Kriterien, „die von der/dem Beschäftigten beeinflusst … werden können“

3.3 Ziele oder Kriterien, „die … in der regelmäßigen Arbeitszeit erreicht werden können“

3.4 Transparenz und Nachvollziehbarkeit

4.   Zeitabläufe

4.1 Jährliche Leistungsfeststellung

4.2 Keine Benachteiligung durch kürzere oder längere Laufzeiten von Zielvereinbarungen

4.3 Anpassung regelmäßig wiederkehrender Zeiträume an die Gegebenheiten der Dienststelle

5.   Zuständigkeit für die Leistungsfeststellung

Zu § 4 - Zielvereinbarung

1.   Adressat der Regelung

2.   Definition der Zielvereinbarung (§ 4 Absatz 1)

2.1 Inhalt einer Zielvereinbarung

2.2 Verfahren der Zielvereinbarung

2.3 Rechtsfolge und Rechtsnatur der Zielvereinbarung

3.   Ausgestaltung der Zielvereinbarung (§ 4 Absatz 2)

3.1 Leistungsziele und die Bedingungen ihrer Erfüllung (§ 4 Absatz 2 Satz 1)

3.2 Vereinbarung von bis zu 5 Zielen (§ 4 Absatz 2 Satz 2)

3.3 Unterschiedliche Gewichtung (§ 4 Absatz 2 Satz 2)

3.4 Zielerreichungsgrade (§ 4 Absatz 2 Satz 2)

3.5 Ausgestaltung durch Dienstvereinbarung

4.   Verfahren zum Abschluss einer Zielvereinbarung (§ 4 Absatz 3)

5.   Ergänzende Verfahrensregelungen für den Abschluss einer Gruppenzielvereinbarung (§ 4 Absatz 4)

6.   Verfahren während der Laufzeit (§ 4 Absatz 5)

6.1 Allgemeine Zwischengespräche (§ 4 Absatz 5 Satz 1)

6.2 Zwischengespräch bei relevanten Änderungen (§ 4 Absatz 5 Satz 2)

6.3 Zwischengespräche bei drohender Nichtvergabe eines Leistungsentgelts (§ 4 Absatz 5 Satz 3)

6.4 Gesprächsinitiative (§ 4 Absatz 5 Satz 4)

7.   Abrechnung einer Zielvereinbarung (§ 4 Absatz 6)

Zu § 5 - Systematische Leistungsbewertung

1.   Adressat der Regelung

2.   Definition (§ 5 Absatz 1)

3.   Ausgestaltung der systematischen Leistungsbewertung (§ 5 Absatz 2)

3.1 Stufen (§ 5 Absatz 2 Sätze 1 und 2)

3.2 Kriterien (§ 5 Absatz 2 Sätze 3 bis 5)

4.   Verfahren der systematischen Leistungsbewertung (§ 5 Absatz 3)

4.1 Grundlage der systematischen Leistungsbewertung

4.2 Gespräche

4.2.1 Bewertungsgespräch (§ 5 Absatz 3 Satz 2)

4.2.2 Erörterung der voraussichtlichen Schwerpunkte des künftigen Bewertungszeitraums (§ 5 Absatz 3 Satz 2 und 3)

4.2.3 Gespräche wegen zu erwartender Nichtvergabe eines Leistungsentgelts (§ 5 Absatz 3 Satz 4)

5.   Verhältnis zu dienstlichen Beurteilung (Protokollerklärung zu § 5)

Zu § 6 - Verbindung der Instrumente

1. Gesamtleistungsfeststellung (§ 6 Satz 1 und 2)

2. Verhältnis von individueller Zielvereinbarung zu einer Gruppenzielvereinbarung (§ 6 Satz 3)

Zu § 7 - Verhältnis der Instrumente

1.   Adressat der Regelung

2.   Gleiche Wertigkeit (§ 7 Absatz 1)

3.   Punktwerte (§ 7 Absatz 2)

4.   Bewertungsmaßstab und Wertverhältnis von systematischer Leistungsbewertung und Zielvereinbarung (§ 7 Absatz 3 und 4)

4.1 Normalleistung (§ 7 Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz)

4.2 Ungerade Stufenzahl

4.3   Gerade Stufenanzahl (§ 7 Absatz 4)

 

III. Abschnitt - Leistungsentgelt

Zu § 8 - Formen und Auszahlung des tarifvertraglichen Leistungsentgelts

1.   Adressat der Norm

2.   Formen des tarifvertraglichen Leistungsentgelts (§ 8 Absatz 1)

3.   Auszahlung des tarifvertraglichen Leistungsentgelts (§ 8 Absatz 2)

3.1 Regelungsgehalt

3.2 Abschluss der Leistungsfeststellung

3.3 Fehlen einzelner Leistungsfeststellungen

3.4 Auszahlung bei Beschwerden

3.5 Zahltag

Zu § 9 - Aufteilung des Entgeltvolumens

1.   Adressat der Norm

2.   Terminologie

3.   Berechnung des Gesamtvolumens (§ 9 Absatz 1 bis 3)

3.1 Tarifvertragliche Regelung

3.2 Unterstützung bei der Berechnung des Gesamtvolumens durch das BADV

3.2.1 Datenübersichten für personalverwaltende Stellen

3.2.2 Rechnerische Richtigkeit

3.3 Bildung des Gesamtvolumens für Verwaltungen oder Verwaltungsteile

3.4 Modifikationen bei der Berechnung

3.4.1 Kapitelübergreifende Verstärkung von Planstellen und Stellen

3.4.2 Übertragung von Restanteilen und Anrechnung von Volumenüberschreitungen

3.5 Anwendung bei sonstigen Einrichtungen

4.   Mitteilung an die zuständige Personalvertretung (§ 9 Absatz 4)

Zu § 10 - Berechnung des Leistungsentgelts

1.   Adressat der Norm

2.   Berechnungsschlüssel (§ 10 Absatz 1 Satz 1)

2.1 Punktwertermittlung zur Berechnung des individuellen Leistungsentgelts

2.2 Punktwertermittlung in besonderen Situationen

3.   Obergrenze für das individuelle Leistungsentgelt (§ 10 Absatz 1 Satz 2)

4.   Möglichkeiten zur Aufteilung des Gesamtvolumens (§ 10 Absatz 2)

4.1 Grundsatz

4.2 Gruppen von Entgeltgruppen

4.3 Aufteilung nach organisatorischen Gesichtspunkten

4.4 Verzicht auf Aufteilung

 

IV. Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften

Zu § 11 - Unterjährige Veränderungen, besondere Situationen

1.   Adressat der Norm

2.   Karenzzeit (§ 11 Absatz 1)

3.   Leistungsentgelt und Leistungsfeststellung (§ 11 Absatz 2)

4.   Ausschluss vom Leistungsentgelt bei selbstverschuldeter Kündigung (§ 11 Absatz 3)

5.   Leistungsfeststellung bei Wechsel (§ 11 Absatz 4)

5.1 Wechsel innerhalb einer Behörde

5.2 Wechsel zwischen Behörden

5.2.1 Wechsel innerhalb eines Ressorts

5.2.2 Wechsel zwischen Ressorts oder Bundesbehörden und TVöD-Anwendern

5.3 Höher- und Herabgruppierung

6.   Freigestellte Beschäftigte (§ 11 Absatz 5)

7.   Teilzeit und Altersteilzeit

7.1 Leistungsfeststellung (§ 11 Absatz 6 Satz 1)

7.2 Bemessung des Leistungsentgelts (§ 11 Absatz 6 Satz 2)

7.3. Altersteilzeit

Zu § 12 - Dokumentation

1. Adressat der Norm

2. Verhältnis zur Personalakte (§ 12 Absatz 2)

3. Statistische Auswertung (§ 12 Absatz 2)

Zu § 13 - Konfliktlösung

1.   Adressat der Norm

2.   Beschwerde (§ 13 Absatz 1)

3.   Beschwerdeverfahren (§ 13 Absatz 2)

3.1 Ablauf des Beschwerdeverfahrens

3.2 Prüfungsumfang der Paritätischen Kommission

4.   Gestuftes Verfahren (§ 13 Absatz 3)

Zu § 14 - Paritätische Kommission

1. Adressat der Norm

2. Errichtung (§ 14 Absatz 1 Satz 5 und 6)

3. Zusammensetzung (§ 14 Absatz 1 Satz 1 bis 4)

4. Aufgaben (§ 14 Absatz 2)

5. Verhältnis zu gesetzlichen Beteiligungsrechten (§ 14 Absatz 3)

Zu § 15 - Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung dieses Tarifvertrages

1. Adressat der Norm

2. Grundsatz (§ 15 Satz 1)

3. Auflistung (§ 15 Satz 2)

 

V. Abschnitt - Schlussvorschriften

Zu § 16      - Einführungs- und Übergangsregelungen

Zu § 17      - Begriffsbestimmungen

Zu § 18      - In-Kraft-Treten

 

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