LeistungsTV - Bund |
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BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014 AZ: D 5 – 31002/12#10 | |
Anlage | Umsetzung tarifvertraglicher Leistungsbezahlung |
Zu § 17 | Begriffsbestimmungen |
§ 17 enthält Begriffsbestimmungen, die für den gesamten Tarifvertrag von Bedeutung sind.
§ 17 Absatz 1 stellt
klar, dass in Betrieben, in denen der LeistungsTV zur Anwendung
kommt,
§ 17 Absatz 2 und 3 enthalten Definitionen für die Begriffe Leistungszeitraum und Feststellungszeitraum.
§ 17 Absatz 4 stellt
klar, dass bei Inbezugnahme des TVöD im Rahmen LeistungsTV
Weitere Begriffsbestimmungen
finden sich in den §§ 9, 10 und 13 Absatz 1.
Wegen der Definitionen wird auf die Ausführungen unter zu § 9 Tz. 2 und zu § 13 Tz. 2 verwiesen. |
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