LeistungsTV - Bund |
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BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014 AZ: D 5 – 31002/12#10 | |
Anlage | Umsetzung tarifvertraglicher Leistungsbezahlung |
Zu § 1 | Geltungsbereich |
1. Grundsatz
Der LeistungsTV gilt für alle Beschäftigten
des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
2. Kein Verzicht auf Teilnahme an der Leistungsbezahlung
Der LeistungsTV gilt für alle Beschäftigten,
die unter den TVöD fallen
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