TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
8.

Berechnerinnen und Berechner von Amts-, Dienst- und versorgungsbezügen
sowie von Entgelten

   
Entgeltgruppen   9b   9a    8     6    5     P

 

Entgeltgruppe 9b

 

Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 6

durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-08-00-9b-01

 

 

Entgeltgruppe 9a

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1,

 

die aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse
Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig errechnen
und die damit zusammenhängenden Arbeiten
(z. B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung
und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen)
selbständig ausführen sowie den damit zusammenhängenden Schriftwechsel
selbständig führen.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

3-08-00-9a-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2,

 

die aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse
die für die programmgestützte Errechnung und Zahlbarmachung der Entgelte
einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte notwendigen Merkmale
und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen feststellen,
die erforderlichen Arbeiten
(z. B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung,

Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen)

und Kontrollen verantwortlich vornehmen
sowie den damit zusammenhängenden Schriftwechsel selbständig führen.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

3-08-00-9a-02

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2,

 

die aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse
die für die programmgestützte Errechnung und Zahlbarmachung
der Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezüge notwendigen Merkmale
und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen feststellen,
die erforderlichen Arbeiten (z. B. Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen)
und Kontrollen verantwortlich vornehmen
sowie den damit zusammenhängenden Schriftwechsel selbständig führen.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)

3-08-00-08-01

 

Entgeltgruppe 6

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,

 

die aufgrund der angegebenen Merkmale
Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezüge sowie Entgelte
einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte
selbständig errechnen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-08-00-06-01

2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale
   die für die programmgestützte Errechnung und Zahlbarmachung
   der Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezüge sowie der Entgelte
   einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte
   erforderlichen Arbeiten und Kontrollen verantwortlich vornehmen.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-08-00-06-02

 

Entgeltgruppe 5

 

Berechnerinnen und Berechner von Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezügen sowie von Entgelten

einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte,

 

deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 4)

3-08-00-05-01

 

 

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt,
wenn die oder der Beschäftigte die Beschäftigungszeit
sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen
und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.

 

 

Nr. 2
Zu den Dienst- und Versorgungsbezügen bzw. den Entgelten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals

gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen,
z. B. Beitragszuschuss nach § 257 SGB V oder vermögenswirksame Leistungen.

 

 

Nr. 3

Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die oder der Beschäftigte

 

a) die Erfahrungszeit oder die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht erstmals festzusetzen hat,

 

b) die ruhegehaltfähige Dienstzeit bei der Einstellung nicht festzustellen hat,

 

c) keine Widerspruchsbescheide zu erteilen hat oder

 

d) Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.

 

Nr. 4

Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften
und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.

 

 

 

 

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