LeistungsTV-Bund

Tarifvertragstext
II. Abschnitt Leistungsfeststellung
§ 6 Verbindung der Instrumente  
 

1Werden systematische Leistungsbewertung und Zielvereinbarung verbunden (§ 3 Abs. 1 Satz 2),
erfolgt die Feststellung der Leistung anhand beider Instrumente (Gesamtleistungsfeststellung).
2Der Anteil der Zielvereinbarung an der Gesamtleistungsfeststellung
wird in der Zielvereinbarung vereinbart.
3Entsprechendes gilt bei der Verbindung einer Zielvereinbarung,
die auf die individuelle Leistung der/des Beschäftigten bezogen ist,
mit einer Zielvereinbarung, die auf die Leistungen einer Beschäftigtengruppe bezogen sind.

 

 

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