1Werden
systematische Leistungsbewertung und Zielvereinbarung verbunden
(§ 3 Abs. 1 Satz 2),
erfolgt die Feststellung der Leistung anhand beider Instrumente
(Gesamtleistungsfeststellung).
2Der Anteil der Zielvereinbarung
an der Gesamtleistungsfeststellung
wird in der Zielvereinbarung vereinbart.
3Entsprechendes gilt bei der
Verbindung einer Zielvereinbarung,
die auf die individuelle Leistung der/des Beschäftigten bezogen
ist,
mit einer Zielvereinbarung, die auf die Leistungen einer Beschäftigtengruppe
bezogen sind.
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