LeistungsTV-Bund

Tarifvertragstext
I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 2 Regelungsstruktur  
 

1Dieser Tarifvertrag regelt den Rahmen und legt wesentliche Details
für die Gewährung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD fest.
2Die weitere Ausgestaltung erfolgt durch einvernehmliche Dienstvereinbarung
oder durch einvernehmliche Betriebsvereinbarung.

 

 

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