LeistungsTV-Bund

Tarifvertragstext
I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
 

Dieser Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten des Bundes,
die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen.

 

 

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