LeistungsTV-Bund |
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Tarifvertragstext | |
V. Abschnitt | Schlussvorschriften |
§ 16 | Einführungs- und Übergangsregelungen |
(1) 1Im
Jahr 2007 erhalten alle Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt
des Monats Juli 2007
(2) 1Kommt bis zum 30. Juni 2007 keine Dienstvereinbarung nach § 15 zustande, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats April 2008 6 v.H. des für den Monat Dezember 2007 jeweils zustehenden Tabellenentgelts. 2Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr um den verbleibenden Betrag des Gesamtvolumens der Verwaltung
bzw. des Verwaltungsteils.
Protokollerklärung zu Absatz 1 und 2: Dem
Tabellenentgelt stehen Entgelt aus einer individuellen Zwischenstufe
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