TV EntgO Bund

Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes
Abschnitt III Zulagen
§ 19 Dynamisierung der Zulagen
 

1Die Zulagen nach §§ 15 bis 18 verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen

um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz.

2Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt.

 

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