TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil V Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
6.

Beschäftigte im Wetterfachdienst beim Deutschen Wetterdienst

   
Entgeltgruppen     12   11    9a    8    P

 

Entgeltgruppe 12

 

1. Leiterinnen und Leiter einer Luftfahrtberatungszentrale.

5-06-00-12-01

2. Leiterinnen und Leiter einer Regionalen Messnetzgruppe.

5-06-00-12-02

 

Entgeltgruppe 11

 

  1. Wetterberaterinnen und Wetterberater
    mit abgeschlossener Hochschulbildung in der Fachrichtung Meteorologie
    und einer Wetterberaterlizenz.

 5-06-00-11-01

 

  1. Lehrkräfte
    mit abgeschlossener Hochschulbildung in der Fachrichtung Meteorologie
    an dem Bildungs- und Tagungszentrum für den Wetterfachdienst.

5-06-00-11-02

 

Entgeltgruppe 9a

 

1. Leiterinnen und Leiter von Wetterwarten mit anerkannter wetterfachlicher Ausbildung.

 

    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.)

    (Hierzu Protokollerklärung)

5-06-00-9a-01

2. Beschäftigte
   mit anerkannter wetterfachlicher Ausbildung und entsprechender Tätigkeit,

 

denen die Betriebsaufsicht über Organisationseinheiten übertragen ist.

 

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.)

(Hierzu Protokollerklärung)

5-06-00-9a-02

 

Entgeltgruppe 8

 

1. Bürosachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter
   mit anerkannter wetterfachlicher Ausbildung
   und entsprechender Tätigkeit.

  
   (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 6.)

   (Hierzu Protokollerklärung)

5-06-00-08-01

2. Wetterbeobachterinnen und -beobachter
   sowie Wetterfachkräfte mit anerkannter wetterfachlicher Ausbildung.

   (Hierzu Protokollerklärung)

5-06-00-08-02

Protokollerklärung

Eine wetterfachliche Ausbildung ist anzuerkennen,
wenn sie dem Niveau und dem Inhalt der Laufbahnausbildung
im mittleren naturwissenschaftlichen Dienst des Bundes
mit Abschluss als meteorologisch-technische Assistentin
oder meteorologisch-technischer Assistent entspricht.

 

 

 

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