Vorbemerkung
Dieser Abschnitt gilt
sowohl für den Küsten- als auch für den Binnenbereich.
Entgeltgruppe
9b
Geprüfte
Wasserbaumeisterinnen und -meister
als Erste Wasserbaumeiste-rinnen oder -meister
im Leitungsbereich eines Außenbezirks.
5-03-00-9b-01

Entgeltgruppe
9a
1.
Geprüfte Wasserbaumeisterinnen und -meister
als Zweite Wasserbaumeisterinnen oder -meister
im Leitungsbereich eines Außenbezirks.
5-03-00-9a-01
2.
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und Unterweisung im Schiffseichdienst
und entsprechender Tätigkeit.
5-03-00-9a-02
3.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3,
die
bei Entwicklungs- und Versuchsarbeiten
an Modellen oder bei der Erstellung von Modellen selbständig und
gestaltend mitwirken,
wenn diese Tätigkeiten überdurchschnittliche Kenntnisse der Werkstoffe
und deren Verarbeitung erfordern.
5-03-00-9a-03

Entgeltgruppe
8
Geprüfte
Wasserbaumeisterinnen und -meister
mit entsprechender Tätigkeit in einem Außenbezirk.
5-03-00-08-01
Tauchermeisterinnen
und -meister
mit entsprechender Tätigkeit.
5-03-00-08-02
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die besonders schwierige Instandsetzungen oder besonders schwierige
Spezialarbeiten
an Seezeichen oder an Modellen selbständig durchführen.
5-03-00-08-03
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
als Maschinistinnen und Maschinisten
auf Schleusen, Pumpwerken oder Hubbrücken.
5-03-00-08-04
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im metalltechnischen
Bereich, die
selbständig
besonders schwierige Einbauten von Schiffsantriebsanlagen
durchführen,
auf Prüfständen
Motoren einstellen, einregulieren und abbremsen oder
Dieselmotoren
überholen und einstellen.
5-03-00-08-05
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im elektrotechnischen
Bereich,
die besonders schwierige Instandsetzungen und Spezialarbeiten
an komplizierten elektrischen Anlagen oder Geräten selbständig
ausführen.
5-03-00-08-06
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die selbständig besonders schwierige Arbeiten an Antrieben
oder Steuerungen ausführen.
5-03-00-08-07
Maschinistinnen
und Maschinisten
in der Leitstelle und den Maschinenanlagen des Fahrzeug- und
Fußgängertunnels Rendsburg
sowie der Klappbrücke (früher Herrenbrücke) in Lübeck.
5-03-00-08-08

Entgeltgruppe
7
Bauaufseherinnen
und -aufseher
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
die die von Unternehmern auszuführenden Bauarbeiten beaufsichtigen,
z. B. an Schleusen, Wehren oder Brücken.
5-03-00-07-01
Taucherinnen
und Taucher mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
5-03-00-07-02
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die schwierige Spezialarbeiten an Seezeichen oder an Modellen
verrichten.
5-03-00-07-03
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung
sowie mit Zusatzqualifikation zur Vergabefachkraft
und entsprechender Tätigkeit,
z. B. selbständiges Erstellen von Leistungsverzeichnissen.
5-03-00-07-04

Entgeltgruppe
6
Dammbeobachterinnen
und -beobachter
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
5-03-00-06-01
Elektronikerinnen
und Elektroniker
mit abgeschlossener Berufsausbildung
und entsprechender Tätigkeit.
5-03-00-06-02
Kranführerinnen
und Kranführer,
Erdbaugeräteführerinnen und Erdbaugeräteführer sowie
Radladerfahrerinnen und -fahrer
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
5-03-00-06-03
Köchinnen
und Köche
mit abgeschlossener Berufsausbildung
in einem Berufsbildungszentrum.
5-03-00-06-04
Wahrschauerinnen
und Wahrschauer
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Wahrschaudienst.
5-03-00-06-05
Beschäftigte
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
die an der Erstellung von Modellen mitwirken.
5-03-00-06-06
Taucherinnen
und Taucher.
5-03-00-06-07
Signalfrauen
und -männer mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
5-03-00-06-08

Entgeltgruppe
5
1.
Hafenaufseherinnen und -aufseher.
5-03-00-05-01
2.
Signalfrauen und -männer.
5-03-00-05-02

Entgeltgruppe
4
1.
Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen mit einer Hubkraft
ab 2.000 Kilogramm.
5-03-00-04-01
2.
Kranführerinnen und Kranführer.
5-03-00-04-02

Entgeltgruppe
3
Helferinnen
und Helfer in der Streckenunterhaltung oder in einem Bauhof.
5-03-00-03-01

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