TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil V Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
3

Beschäftigte mit WSV-spezifischen Tätigkeiten an Land

   
Entgeltgruppen     9b   9a    8    7    6    5    4    3  

 

Vorbemerkung

Dieser Abschnitt gilt sowohl für den Küsten- als auch für den Binnenbereich.

 

Entgeltgruppe 9b

 

Geprüfte Wasserbaumeisterinnen und -meister
als Erste Wasserbaumeiste-rinnen oder -meister
im Leitungsbereich eines Außenbezirks.

5-03-00-9b-01 

 

Entgeltgruppe 9a

 

1. Geprüfte Wasserbaumeisterinnen und -meister
    als Zweite Wasserbaumeisterinnen oder -meister
    im Leitungsbereich eines Außenbezirks.

    5-03-00-9a-01

2. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
    und Unterweisung im Schiffseichdienst
    und entsprechender Tätigkeit.

    5-03-00-9a-02

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3,

 

die bei Entwicklungs- und Versuchsarbeiten
an Modellen oder bei der Erstellung von Modellen selbständig und gestaltend mitwirken,
wenn diese Tätigkeiten überdurchschnittliche Kenntnisse der Werkstoffe
und deren Verarbeitung erfordern.

    5-03-00-9a-03

 

Entgeltgruppe 8

 

  1. Geprüfte Wasserbaumeisterinnen und -meister
    mit entsprechender Tätigkeit in einem Außenbezirk.
    5-03-00-08-01

  2. Tauchermeisterinnen und -meister
    mit entsprechender Tätigkeit.
    5-03-00-08-02

  3. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
    die besonders schwierige Instandsetzungen oder besonders schwierige Spezialarbeiten
    an Seezeichen oder an Modellen selbständig durchführen.
    5-03-00-08-03

  4. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
    als Maschinistinnen und Maschinisten
    auf Schleusen, Pumpwerken oder Hubbrücken.
    5-03-00-08-04

  5. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im metalltechnischen Bereich, die

 

  1. selbständig besonders schwierige Einbauten von Schiffsantriebsanlagen durchführen,
     

  2. auf Prüfständen Motoren einstellen, einregulieren und abbremsen oder
     

  3. Dieselmotoren überholen und einstellen.

     5-03-00-08-05

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich,
    die besonders schwierige Instandsetzungen und Spezialarbeiten
    an komplizierten elektrischen Anlagen oder Geräten selbständig ausführen.
    5-03-00-08-06

  2. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
    die selbständig besonders schwierige Arbeiten an Antrieben oder Steuerungen ausführen.
    5-03-00-08-07

  3. Maschinistinnen und Maschinisten
    in der Leitstelle und den Maschinenanlagen des Fahrzeug- und Fußgängertunnels Rendsburg
    sowie der Klappbrücke (früher Herrenbrücke) in Lübeck.

     5-03-00-08-08

 

Entgeltgruppe 7

 

  1. Bauaufseherinnen und -aufseher
    mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
    die die von Unternehmern auszuführenden Bauarbeiten beaufsichtigen,
    z. B. an Schleusen, Wehren oder Brücken.
    5-03-00-07-01

  2. Taucherinnen und Taucher mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
    5-03-00-07-02

  3. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
    die schwierige Spezialarbeiten an Seezeichen oder an Modellen verrichten.
    5-03-00-07-03

  4. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung
    sowie mit Zusatzqualifikation zur Vergabefachkraft
    und entsprechender Tätigkeit,
    z. B. selbständiges Erstellen von Leistungsverzeichnissen.

     5-03-00-07-04

 

Entgeltgruppe 6

 

  1. Dammbeobachterinnen und -beobachter
    mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
    5-03-00-06-01

  2. Elektronikerinnen und Elektroniker
    mit abgeschlossener Berufsausbildung
    und entsprechender Tätigkeit.
    5-03-00-06-02

  3. Kranführerinnen und Kranführer,
    Erdbaugeräteführerinnen und Erdbaugeräteführer sowie
    Radladerfahrerinnen und -fahrer
    mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
    5-03-00-06-03

  4. Köchinnen und Köche
    mit abgeschlossener Berufsausbildung
     
    in einem Berufsbildungszentrum.
    5-03-00-06-04

  5. Wahrschauerinnen und Wahrschauer
    mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Wahrschaudienst.
    5-03-00-06-05

  6. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
    die an der Erstellung von Modellen mitwirken.
    5-03-00-06-06

  7. Taucherinnen und Taucher.
    5-03-00-06-07

  8. Signalfrauen und -männer mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

     5-03-00-06-08

 

Entgeltgruppe 5

 

1. Hafenaufseherinnen und -aufseher.

    5-03-00-05-01

2. Signalfrauen und -männer.

    5-03-00-05-02

 

Entgeltgruppe 4

 

1. Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen mit einer Hubkraft ab 2.000 Kilogramm.

    5-03-00-04-01

2. Kranführerinnen und Kranführer.

    5-03-00-04-02

 

Entgeltgruppe 3

 

Helferinnen und Helfer in der Streckenunterhaltung oder in einem Bauhof.

5-03-00-03-01



 

 

 

1392988417

   
 

Counter

Datenschutz