TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil V Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
2

Beschäftigte bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - Binnenbereich

2.3 Beschäftigte an Land im nautischen Bereich
Entgeltgruppen     11   10    9b     8   

 

Entgeltgruppe 11

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,

deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.

5-02-03-11-01

 

Entgeltgruppe 10

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,

 

deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.

5-02-03-10-01

 

Entgeltgruppe 9b

 

  1. Beschäftigte der Fallgruppe 2,
     
             deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 heraushebt,
             dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
    5-02-03-9b-01 

  2. Nautische Beschäftigte mit nautischem Befähigungszeugnis
    und entsprechender Tätigkeit,
     
              deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse
              und selbständige Leistungen erfordert.
    5-02-03-9b-02

  3. Nautische Sachverständige mit nautischem Befähigungszeugnis
    in einer Schiffsuntersuchungskommission.
    5-02-03-9b-03

  4. Leiterinnen und Leiter einer Revierzentrale mit nautischem Befähigungszeugnis.

     5-02-03-9b-04

 

 

Entgeltgruppe 8

 

Nautische Beschäftigte mit nautischem Befähigungszeugnis
und entsprechender Tätigkeit in einer Revierzentrale.

5-02-03-08-01

 

 

1392988417

   
 

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