TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil V Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
2

Beschäftigte bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - Binnenbereich

2.2 Beschäftigte an Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen
Entgeltgruppen     9a    8    7    6    5    4    3     P

 

Vorbemerkung

Bootsschleusen sind Schiffsschleusen für den Verkehr mit kleinen Schiffen,
besonders Sportbooten gemäß DIN 4054 in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift der WSV des Bundes (VV-WSV 2302) „Schleusenbetrieb an Binnenschifffahrtsstraßen“.

 

Entgeltgruppe 9a

 

Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter

 

  1. in einer Leitzentrale für Schleusenanlagen,
     

  2. an den Schleusen Iffezheim oder Geesthacht oder
     

  3. in der Betriebszentrale Gösselthalmühle.

 

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

5-02-02-9a-01

 

Entgeltgruppe 8

 

1. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
   und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter

 

  1. in einer Leitzentrale für Schleusenanlagen,
     

  2. an den Schleusen Iffezheim oder Geesthacht oder
     

  3. in der Betriebszentrale Gösselthalmühle.

 

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

5-02-02-08-01

2. Betriebsstellenleiterin und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
    und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter
    an einer Schleusenanlage.

5-02-02-08-02

3. Wasserbewirtschafterinnen und -bewirtschafter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
    in der Fernsteuerzentrale Datteln.

5-02-02-08-03

 

Entgeltgruppe 7

 

Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
und entsprechender Zusatzqualifikation

 

an einer Schleusenanlage.

5-02-02-07-01

 

Entgeltgruppe 6

 

1. Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
    und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter

 

an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren.

5-02-02-06-01

2. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
    und entsprechender Zusatzqualifikation

 

an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren.

5-02-02-06-02

3. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
   in einer Leitzentrale und entsprechender Tätigkeit.

5-02-02-06-03

4. Schaltwärterinnen und Schaltwärter

    mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

5-02-02-06-04

 

Entgeltgruppe 5

 

Schleusen- und Wehrgehilfinnen und -gehilfen
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

5-02-02-05-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3,

 

denen mindestens schichtweise die Betriebsabwicklung an einer Bootsschleuse
und den dazugehörigen Wehren obliegt.

5-02-02-04-01

 

Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte an einer Schleusen- oder Wehranlage.

5-02-02-03-01

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Bei Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2022
sind Betriebsstellenleiterinnen und -leiter im Mehrschichtbetrieb an einer Schleusenanlage,
die für den Schiffsverkehr auf Wasserstraßen der Klasse IV und höher eingerichtet ist,
in Entgeltgruppe 9a eingruppiert.

 

 

Nr. 2
Bei Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2022
sind Schichtleiterinnen und -leiter im Mehrschichtbetrieb an einer Schleusenanlage,
die für den Schiffsverkehr auf Wasserstraßen der Klasse IV und höher eingerichtet ist,
in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.

 

 

 

 

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