TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil V Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
1

Beschäftigte bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - Küstenbereich

1.2 Beschäftigte an Seeschleusen
Entgeltgruppen    9a    8    7    6    5    4   

 

Entgeltgruppe 9a

 

Wachleitende Schleusenmeisterinnen und -meister sowie Betriebsstellenleiterinnen und -leiter
mit internationalem nautischen Befähigungszeugnis
und entsprechender Tätigkeit.

5-01-02-9a-01

 

Entgeltgruppe 8

 

1. Wachleitende Schleusenmeisterinnen und -meister
    mit nationalem nautischen Befähigungszeugnis.

5-01-02-08-01

2. Schleusenmaschinistinnen und -maschinisten
    mit abgeschlossener Berufsausbildung im metall- oder elektrotechnischen Bereich,

 

die auf der Seeschleuse Wilhelmshaven
schichtweise die Verantwortung für den technischen Betrieb tragen.

5-01-02-08-02

 

Entgeltgruppe 7

 

1. Schleusenmeisterinnen und -meister
    mit nationalem nautischen Befähigungszeugnis
    oder mit nautischem Befähigungszeugnis des Binnenbereiches.

5-01-02-07-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1,

 

die selbständig Instandsetzungsarbeiten ausführen.

5-01-02-07-02

 

Entgeltgruppe 6

 

1. Schleusen- oder Pumpwerksmaschinistinnen und -maschinisten
    mit abgeschlossener Berufsausbildung im metall- oder elektrotechnischen Bereich.

5-01-02-06-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 als Schleusengehilfinnen oder -gehilfen.

  5-01-02-06-02

 

Entgeltgruppe 5

 

Schleusendecksleute
mit abgeschlossener Berufsausbildung als
Schiffsmechanikerin oder -mechaniker,
Matrosin oder Matrose oder
Binnenschifferin oder Binnenschiffer.

5-01-02-05-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Schleusendecksleute.

5-01-02-04-01


 

 

 

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