TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
32.

Beschäftigte im Wachdienst

   
Entgeltgruppen     6    5    4  

 

Entgeltgruppe 6

 

Wachleiterinnen und Wachleiter.

4-32-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

1. Wachschichtführerinnen und Wachschichtführer,
   die die Aufsicht führen und die selbst nicht regelmäßig Wache gehen.

4-32-00-05-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,
   die zugleich den Dienst als Aufsichtshabende wahrnehmen.

4-32-00-05-02

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte im Wachdienst,
die mit militärischen Aufgaben im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes
über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse
durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
(UZwGBw) beauftragt sind.

4-32-00-04-01



 

 

 

1392988417

   
 

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