TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
31.

Taucherinnen und Taucher sowie Taucherarztgehilfinnen und -gehilfen

   
Entgeltgruppen     9b      8    7    6    5  

 

Entgeltgruppe 9b

 

Tauchermeisterinnen und -meister mit Tauchermeisterprüfung
als Tauchereinsatzleiterinnen oder -einsatzleiter.

4-31-00-9b-01

Entgeltgruppe 8

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
   die Erprobungsaufgaben durchführen.

4-31-00-08-01

2. Taucherarztgehilfinnen und -gehilfen,
   die mit Erfolg an einem Taucherarztgehilfen-Lehrgang der Bundeswehr teilgenommen haben.

4-31-00-08-02

 

Entgeltgruppe 7

 

Taucherinnen und Taucher mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

4-31-00-07-01

 

Entgeltgruppe 6

 

1. Taucherinnen und Taucher.

4-31-00-06-01

2. Signalfrauen und -männer mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

4-31-00-06-02

 

Entgeltgruppe 5

 

Signalfrauen und -männer.

4-31-00-05-01



 

 

 

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