TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
30.

Strahlgerätebedienerinnen und -bediener

   
Entgeltgruppen     4    3  

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3,

 

deren Tätigkeit an das fachliche Geschick besondere Anforderungen stellt.

4-30-00-04-01

 

Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte, die Strahlgeräte für feste Strahlmittel bedienen.

4-30-00-03-01

 

 

1392988417

   
 

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