TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
29.

Sportlehrerinnen und -lehrer

   
Entgeltgruppen   15   14   13   12   11   10    9b   

 

Entgeltgruppe 15

 

Sportlehrerinnen und -lehrer
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
als Leiterinnen oder Leiter des Dezernats Sport beim Kommando Streitkräftebasis.

4-29-00-15-01

 

Entgeltgruppe 14

 

Sportlehrerinnen und -lehrer
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
als Sportreferentinnen oder -referenten oder Sportdezernentinnen oder -dezernenten
in Kommandobehörden.

4-29-00-14-01

 

Entgeltgruppe 13

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2,
die als Leitende Sportlehrerinnen oder -lehrer
an einer Ausbildungseinrichtung oder in einem Kommando tätig sind.

4-29-00-13-01

 

Entgeltgruppe 12

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2, die

 

  1. in der Ausbildung von Übungsleiterinnen oder -leitern der Bundeswehr
    oder Trainerinnen oder Trainern (Truppenfachlehrerin oder -lehrer)
    an der Sportschule der Bundeswehr oder an den Offiziersschulen,
     

  2. in spezifischer Lehrtätigkeit in der Abteilung Flugphysiologie (FlugMedInst) oder
     

  3. in der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit an der Sportschule der Bundeswehr

 

tätig sind.

4-29-00-12-01

 

Entgeltgruppe 11

 

1. Sportlehrerinnen und -lehrer der Entgeltgruppe 9b, die

 

  1. in der Ausbildung von Fachsportleiterinnen oder -leitern,
    in Sonderlehrgängen oder im Rahmen von Truppenversuchen an der Sportschule der Bundeswehr,
     

  2. in der Weiterbildung von Übungsleiterinnen oder -leitern der Bundeswehr
    oder Fachsportleiterinnen oder -leitern,
     

  3. in spezifischer Lehrtätigkeit (z. B. Ausbildung von Rettungsschwimmerinnen oder -schwimmern),
     

  4. in der Beratung von Kommandeurinnen oder Kommandeuren, Dienststellenleiterinnen
    oder -leitern und Sportverantwortlichen (Sportlehrerin oder -lehrer Truppe) oder
     

  5. als Sportlehrerinnen oder -lehrer bei speziellen Einsatzkräften (z. B. KSK, SEK M)

 

    tätig sind.

4-29-00-11-01

2. Diplom-Sportlehrerinnen und -lehrer mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

4-29-00-11-02

 

Entgeltgruppe 10

 

Sportlehrerinnen und -lehrer der Entgeltgruppe 9b,
die an Sportzentren der Universitäten der Bundeswehr,
an der Führungsakademie der Bundeswehr oder
an Unteroffiziersschulen der Bundeswehr tätig sind.

4-29-00-10-01

 

Entgeltgruppe 9b

 

Staatlich geprüfte Sportlehrerinnen und -lehrer
sowie staatlich geprüfte Fachsportlehrerinnen und -lehrer
mit entsprechender Tätigkeit.

4-29-00-9b-01


 

 

 

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