TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
28.

Beschäftigte im Schieß- und Erprobungsbetrieb

   
Entgeltgruppen     7    6    5    4    3   

 

Entgeltgruppe 7

 

Schießleiterinnen und -leiter
mit abgeschlossener Berufsausbildung als
Elektrikerin oder Elektriker,
Elektronikerin oder Elektroniker oder
Mechatronikerin oder Mechatroniker oder
in einem metallverarbeitenden Ausbildungsberuf
und dem Nachweis der Befähigung für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen
- mindestens der Stufe B -,
die Schieß- und Versuchsvorhaben mit

 

  1. eingeführter oder nicht eingeführter Waffe
    oder eingeführtem oder nicht eingeführtem Waffensystem,
     

  2. nicht eingeführter oder eingeführter oder belasteter Munition oder
     

  3. veränderter Waffe oder Munition oder verändertem Waffensystem

 

gemäß der Betriebsschutzweisung für das Schießen bei Erprobungen,
Versuchen und sonstigen Überprüfungen von Waffen und Munition durchführen und überwachen.

4-28-00-07-01

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als
Elektrikerin oder Elektriker,
Elektronikerin oder Elektroniker,
Mechatronikerin oder Mechatroniker oder
in einem metallverarbeitenden Ausbildungsberuf,
die in Sicherheitsleitstellen den Erprobungsbetrieb koordinieren und überwachen.

4-28-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

  1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
    die an Scheibenzuganlagen die Anlage und deren Aggregate auch warten oder instand setzen.
     4-28-00-05-01

  2. Schießstandwartinnen und -warte sowie
    Pioniergeräte- oder Schießstandgerätewartinnen und -warte
    mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
     4-28-00-05-02

  3. Schießbahnwartinnen und -warte
    mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
    die auf Truppenübungsplätzen tätig sind.
     4-28-00-05-03

  4. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung
    in einem elektrotechnischen Ausbildungsberuf,
    die im Zielbau auf Truppenübungsplätzen tätig sind
    und die Zielbaugeräte und Scheibenzuganlagen mit elektrischen oder elektronischen Baugruppen
    aufbauen, überprüfen, bedienen, warten oder instand setzen.

     4-28-00-05-04

 

Entgeltgruppe 4

 

1. Schießbahnwartinnen und -warte.

4-28-00-04-01

2. Beschäftigte an Scheibenzuganlagen.

 

 

Entgeltgruppe 3

 

1. Beschäftigte im Zielbau.

4-28-00-03-01

2. Schießstandwartinnen und -warte.

4-28-00-03-02

3. Schießstandgerätewartinnen und -warte.

4-28-00-03-03

4. Fernmeldeleitungsbauerinnen und -bauer auf Schießplätzen oder Truppenübungsplätzen.

4-28-00-03-04

5. Helferinnen und Helfer auf Schießplätzen.

4-28-00-03-05

6. Helferinnen und Helfer bei Erprobungen
   in Wehrtechnischen oder Wehrwissenschaftlichen Dienststellen oder im Marinearsenal.

4-28-00-03-06



 

 

 

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