TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
21.

Maschinistinnen und Maschinisten an besonderen Anlagen

   
Entgeltgruppen     8      7   

 

Entgeltgruppe 8

 

Maschinistinnen und Maschinisten
mit einschlägiger abgeschlossener Berufs-ausbildung

 

in Kraftwerken in Luftraumüberwachungseinrichtungen.

4-21-00-08-01

 

Entgeltgruppe 7

 

1. Maschinistinnen und Maschinisten mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung

 

in kombinierten Versorgungsanlagen.

4-21-00-07-01

2. Maschinistinnen und Maschinisten mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung

 

an Stromerzeugungsanlagen mit mindestens insgesamt 588 kW (800 PS).

4-21-00-07-02

 

 

1392988417

   
 

Counter

Datenschutz