TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
17.

Köchinnen und Köche, Kochsmaaten, Stewardessen und Stewards sowie Bedienungskräfte

   
Entgeltgruppen     8     6     5      3   

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1
als Erste Köchin oder Erster Koch
auf Schiffen oder schwimmenden Geräten,
 

denen mindestens eine weitere Köchin oder ein weiterer Koch unterstellt ist.

4-17-00-08-01

 

Entgeltgruppe 6

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1,
 

die Arbeiten verrichten,
die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick Anforderungen stellen,
die über das Maß dessen hinausgehen,
das von solchen Beschäftigten üblicherweise verlangt werden kann.

4-17-00-06-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2

 

als Erste Stewardess oder Erster Steward,
denen mindestens eine weitere Beschäftigte
oder ein weiterer Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Abschnitts
unterstellt ist.

4-17-00-06-02

 

Entgeltgruppe 5

 

  1. Köchinnen und Köche
    mit abgeschlossener Berufsausbildung als
    Köchin oder Koch,
    Fleischerin oder Fleischer,
    Bäckerin oder Bäcker oder
    Konditorin oder Konditor
    oder mit abgeschlossener Ausbildung als Feldköchin oder -koch.

4-17-00-05-01

  1. Stewardessen und Stewards
    mit abgeschlossener Berufsausbildung als
    Kellnerin oder Kellner,
    Restaurantfachfrau oder -fachmann,
    Hotelfachfrau oder -fachmann oder
    Köchin oder Koch.

4-17-00-05-02

 

 

Entgeltgruppe 3

 

1. Bedienungskräfte in Kasinos oder vergleichbaren Einrichtungen.

4-17-00-03-01

2. Kochsmaate.

4-17-00-03-02

3. Stewardessen und Stewards.

4-17-00-03-03



 

 

 

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