Entgeltgruppe
9a
1.
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die in Luftwaffenwerften oder vergleichbaren
Einrichtungen tätig sind
und besonders schwierige Instandsetzungen oder
schwierige Spezialarbeiten
an ausgebauten
hoch empfindlichen und komplizierten Luftfahrzeuginstrumenten
(z. B. kodierter oder servopneumatischer Höhenmesser),
an ausgebauten
hoch empfindlichen und komplizierten Luftfahrzeughydraulikbauteilen
(z. B. Höhenruderkraftsteuergerät),
an komplexen
Komponenten der Luftfahrzeugavionik, Luftfahrzeugelektronik
oder Luftfahrzeugoptronik oder
an automatischen
Prüfgeräten für Luftfahrzeugkomponenten
selbständig
durchführen oder Abnahmeprüfungen an den o. a. Instrumenten, Bauteilen
oder Komponenten
verantwortlich durchführen.
4-15-00-9a-01
2.
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und zusätzlicher militärischer Meisterprüfung
für das jeweilige Baumuster, die
komplexe
Systeme (z. B. Hydraulik, Mechanik, Triebwerk, Navigations-/Avionikgeräte)
an Luftfahrzeugen der Bundeswehr selbständig überprüfen, warten
und instand setzen,
im Rahmen
von periodischen Inspektionen komplexe Systeme
(Hydrau-lik, Mechanik, Triebwerk) selbständig überprüfen und
instand setzen
sowie nicht planbare Instandsetzungen selbständig durchführen
oder
besonders
schwierige Instandsetzungen oder schwierige Spezialarbeiten
an ausgebauten hochempfindlichen und komplizierten Luftfahrzeuginstrumenten
oder an komplexen Komponenten der Luftfahrzeugelektronik/-optronik
selbständig durchführen.
4-15-00-9a-02
3.
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
bei Wehrtechnischen Dienststellen, die
Arbeiten
aller Materialerhaltungsstufen
an unterschiedlichen Flugzeugbaumustern durchführen
und hierfür mindestens drei Berechtigungsscheine benötigen
oder
besonders
schwierige Erprobungseinbauten und -umbauten
an unterschiedlichen Flugzeugbaumustern selbständig durchführen.
4-15-00-9a-03

Entgeltgruppe
8
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich,
die besonders schwierige Instandsetzungen oder Spezialarbeiten
an ausgebauten hoch empfindlichen und komplizierten Instrumenten
(z. B. kodierter oder servopneumatischer Höhenmesser)
oder Hydraulikbauteilen (z. B. Höhenruderkraftsteuergerät)
von Flugzeugen oder Hubschraubern in Instandsetzungseinheiten
selbständig durchführen.
4-15-00-08-01
Flugzeug-
oder Hubschrauberwartinnen und -warte in Wartungs- oder Sicherungsstaffeln
sowie Flugzeug- oder Hubschrauberwartinnen und -warte im Cross-Servicing
mit Berechtigungsscheinen für mehrere Luftfahrzeugtypen,
die überwiegend Vor-, Zwischen- und Nachflugkontrollen durchführen
und Störungen beheben.
4-15-00-08-02

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