TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
13.

Festmacherinnen und Festmacher, Taklerinnen und Takler, Bootswartinnen und -warte, Maschinistinnen und Maschinisten sowie Elektrotechnikerinnen und -techniker in Landanschlusszentralen

   
Entgeltgruppen     8      6     5     3  

 

Entgeltgruppe 8

 

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich
    oder mit nationalem schiffsmaschinentechnischen Befähigungszeugnis als Maschinistin oder Maschinist
    an Dampf- oder Motorenantriebsschulanlagen der technischen Marineschulen.
    4-13-00-08-01 

  2. Beschäftigte mit abgeschlossener elektrotechnischer Berufsausbildung
    in den Landanschlusszentralen für schwimmende Einheiten der Bundesmarine.

     4-13-00-08-02

 

 

Entgeltgruppe 6

 

Taklerinnen und Takler
mit abgeschlossener Berufsausbildung als
Schiffsmechanikerin oder -mechaniker,
Matrosin oder Matrose oder
Binnenschifferin oder -schiffer.

4-13-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

  1. Bootswartinnen und -warte
    mit abgeschlossener Berufsausbildung als
    Schiffsmechanikerin oder -mechaniker,
    Matrosin oder Matrose oder
    Binnenschifferin oder -schiffer.
    4-13-00-05-01

  2. Festmacherinnen und Festmacher
    mit abgeschlossener Berufsausbildung als
    Schiffsmechanikerin oder -mechaniker,
    Matrosin oder Matrose oder
    Binnenschifferin oder -schiffer.
     4-13-00-05-02

  3. Taklerinnen und Takler.

     4-13-00-05-03

 

Entgeltgruppe 3

 

Festmacherinnen und Festmacher.

4-13-00-03-01


 

 

 

1392988417

   
 

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