13. |
Festmacherinnen und
Festmacher, Taklerinnen und Takler, Bootswartinnen und -warte,
Maschinistinnen und Maschinisten sowie Elektrotechnikerinnen und
-techniker in Landanschlusszentralen |
Entgeltgruppe
8
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich
oder mit nationalem schiffsmaschinentechnischen Befähigungszeugnis
als Maschinistin oder Maschinist
an Dampf- oder Motorenantriebsschulanlagen der technischen
Marineschulen.
4-13-00-08-01
Beschäftigte
mit abgeschlossener elektrotechnischer Berufsausbildung
in den Landanschlusszentralen für schwimmende Einheiten der
Bundesmarine.
4-13-00-08-02
Entgeltgruppe
6
Taklerinnen
und Takler
mit abgeschlossener Berufsausbildung als
Schiffsmechanikerin oder -mechaniker,
Matrosin oder Matrose oder
Binnenschifferin oder -schiffer.
4-13-00-06-01

Entgeltgruppe
5
Bootswartinnen
und -warte
mit abgeschlossener Berufsausbildung als
Schiffsmechanikerin oder -mechaniker,
Matrosin oder Matrose oder
Binnenschifferin oder -schiffer.
4-13-00-05-01
Festmacherinnen
und Festmacher
mit abgeschlossener Berufsausbildung als
Schiffsmechanikerin oder -mechaniker,
Matrosin oder Matrose oder
Binnenschifferin oder -schiffer.
4-13-00-05-02
Taklerinnen
und Takler.
4-13-00-05-03

Entgeltgruppe
3
Festmacherinnen
und Festmacher.
4-13-00-03-01

1392988417
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