TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
12.

Beschäftigte in der Forschung und Materialprüfung

   
Entgeltgruppen     8       6      5    

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6
mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Forschungs- oder Materialprüfungsstätten
oder in wehrwissenschaftlichen oder wehrtechnischen Dienststellen,

 

die überdurchschnittliche Kenntnisse der Werkstoffe und deren Verarbeitung besitzen
und bei Materialprüf- und -versuchsarbeiten selbständig und gestaltend mitwirken.

4-12-00-08-01

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit Tätigkeiten, für die neben vielseitigem hochwertigem fachlichen Können
besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erforderlich sind.

4-12-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich,
die die für die Forschung, wissenschaftliche Lehre und Materialprüfung benötigten Apparaturen,
Hilfsgeräte oder Prüfkörper anfertigen, instand setzen oder bedienen und instand setzen.

4-12-00-05-01
 

 

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