TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
11.

Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie geprüfte Technikerinnen und Techniker
in der Flugsicherungstechnik

   
Entgeltgruppen   11   10   

 

 

Vorbemerkung

Eine aufgabenspezifische Sonderausbildung im Sinne dieses Abschnitts
ist die Ausbildung von Handwerkerinnen und Handwerkern sowie Facharbeiterinnen und -arbeitern
im militärfachlichen Meisterlehrgang der Bundeswehr in der Flugsicherungstechnik
oder eine Ausbildung in gleichwertigen Ausbildungsgängen für Handwerkerinnen und Handwerker
sowie Facharbeiterinnen und -arbeiter.

 

Entgeltgruppe 11

 

Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister
mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung
sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in der Flugsicherungstechnik,

 

die aufgrund entsprechender fachlicher Befähigung
und bundeswehrspezifischer Zusatzausbildung für Radar
selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungssuche
sowie die Überwachung an Flugsicherheitsanlagen vornehmen.

4-11-00-11-01

 

Entgeltgruppe 10

 

Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister
mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung
sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in der Flugsicherungstechnik,

 

die aufgrund entsprechender fachlicher Befähigung
und bundeswehrspezifischer Zusatzausbildung für Funkgerätemechanik
selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungssuche
sowie die Überwachung an Flugsicherheitsanlagen vornehmen

4-11-00-10-01.



 

 

 

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