Vorbemerkung
Eine aufgabenspezifische
Sonderausbildung im Sinne dieses Abschnitts
ist die Ausbildung von Handwerkerinnen und Handwerkern sowie Facharbeiterinnen
und -arbeitern
im militärfachlichen Meisterlehrgang der Bundeswehr in der Flugsicherungstechnik
oder eine Ausbildung in gleichwertigen Ausbildungsgängen für Handwerkerinnen
und Handwerker
sowie Facharbeiterinnen und -arbeiter.
Entgeltgruppe
11
Geprüfte
Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister
mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung
sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in der Flugsicherungstechnik,
die
aufgrund entsprechender fachlicher Befähigung
und bundeswehrspezifischer Zusatzausbildung für Radar
selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungssuche
sowie die Überwachung an Flugsicherheitsanlagen vornehmen.
4-11-00-11-01

Entgeltgruppe
10
Geprüfte
Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister
mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung
sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in der Flugsicherungstechnik,
die
aufgrund entsprechender fachlicher Befähigung
und bundeswehrspezifischer Zusatzausbildung für Funkgerätemechanik
selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungssuche
sowie die Überwachung an Flugsicherheitsanlagen vornehmen
4-11-00-10-01.

1392988417
|