TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
10.

Beraterinnen und Berater im Flugsicherungsdienst

   
Entgeltgruppen   10     9b     9a   

 

Entgeltgruppe 10

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,

 

denen mindestens drei Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b dieses Abschnitts
ständig unterstellt sind.

4-10-00-10-01

 

Entgeltgruppe 9b

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a
nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang für die militärische Flugberatung (Teil 1 und Teil 2).

 

(Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten Entgeltgruppenzulagen gemäß § 17 Nrn. 2 und 4.)

4-10-00-9b-01

 

Entgeltgruppe 9a

 

Beraterinnen und Berater im Flugsicherheitsdienst
nach erfolgreich abgeschlossenem Grundlagenlehrgang für die militärische Flugberatung.

 

(Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage
gemäß § 17 Nr. 4 sowie zusätzlich nach § 17 Nr. 2,
wenn sie in Flugsicherungssektoren sowie in zentralen Stellen der Flugdatenbearbeitung eingesetzt sind.)

4-10-00-9a-01

 

 

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