Entgeltgruppe
15
Chefredakteurinnen
und -redakteure AV/TV mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung.
4-09-00-15-01
Dramaturginnen
und Dramaturgen mit
a) abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung oder
b) künstlerischer Ausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung
mit entsprechender Tätigkeit,
die auch Drehbücher für Eigenproduktionen verfassen.
4-09-00-15-02

Entgeltgruppe
14
Dramaturginnen
und Dramaturgen mit
a) abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung oder
b) künstlerischer Ausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung
mit entsprechender Tätigkeit.
4-09-00-14-01
Leiterinnen
und Leiter des Hörfunk-Dienstes,
die die Arbeiten von Programm-, Musik- und Wortredaktionen,
Archiven und Studios koordinieren,
Produktionsvorbereitungen und Sendungen verantwortlich leiten
und denen das gesamte Personal des Hörfunk-Dienstes
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt ist
(Sendeleiterinnen und Sendeleiter).
4-09-00-14-02
Leiterinnen
und Leiter der Abteilung Technik (Film-TV-Hörfunk)
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
mit entsprechender Tätigkeit,
denen die selbständige Planung der technischen Ausrüstung der
Dienststelle
sowie die Durchführung der Truppenversuche übertragen
und das gesamte Produktionspersonal durch ausdrückliche Anordnung
ständig fachlich unterstellt ist.
4-09-00-14-03
Produktionsleiterinnen
und -leiter (Film-TV-Hörfunk),
die die Arbeiten von Programmredaktion,
Dramaturgie, Regie, Produktionsbetrieb,
Musikproduktion und Archiv koordinieren,
Produktionen verantwortlich leiten
und denen das Personal der Produktionsleitung durch ausdrückliche
Anordnung ständig fachlich unterstellt ist.
4-09-00-14-04

Entgeltgruppe
13
Regisseurinnen
und Regisseure.
4-09-00-13-01
Erste Produktionsleiterinnen
und -leiter (Film-TV-Hörfunk), die Film-TV-Hörfunkproduktionen
sowie Dokumentation und Ankauf von Archivmaterial verantwortlich
in organisatorischer, technischer und künstlerischer Hinsicht
überwachen und finanziell abwickeln.
4-09-00-13-02
Erste Bildproduktionsleiterinnen
und -leiter, die die Auftrags- und Eigenproduk-tion von Bildreihen
in organisatorischer, technischer und künstlerischer Hin-sicht
überwachen und finanziell abwickeln.
4-09-00-13-03
Leiterinnen
und Leiter HF- und NF-Technik mit abgeschlossener technischer
Hochschulbildung sowie sonstige Beschäftigte, die auf Grund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben,
denen
das technische Personal dieses Bereichs
durch
ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt ist.
4-09-00-13-04

Entgeltgruppe
11
Chefkameraleute,
die selbständig Bildregie führen
und denen mindestens zwei Kameraleute
durch ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt
sind.
4-09-00-11-01
Chefschnittmeisterinnen
und -meister sowie Cutterinnen und Cutter,
denen mindestens zwei Filmschnittmeisterinnen oder -meister
durch ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt
sind,
und die selbständig ohne Anweisung der Regisseurin oder des
Regisseurs
die Zusammenstellung des vorhandenen Filmmaterials
und den Ablauf der Mischungen nach künstlerischen und technischen
Gesichtspunkten vornehmen.
4-09-00-11-02
Tonmeisterinnen
und -meister,
die nach künstlerischen und technischen Gesichtspunkten Tonmischungen
durchführen.
4-09-00-11-03
Filmproduktionsleiterinnen
und -leiter (Film-TV),
denen die selbständige Leitung der Synchronisation übertragen
ist (Eigenproduktion).
4-09-00-11-04
Chefsprecherinnen
und -sprecher,
die verantwortlich redaktionelle Beiträge bearbeiten,
schwierige und besonders wichtige Texte sprechen
und für die Aus- und Weiterbildung von Sprecherinnen und Sprechern
verantwortlich sind.
4-09-00-11-05
Programmingenieurinnen
und –ingenieure in der Bildtechnik
sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 5,
deren
Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
ihres Auf-gabengebietes
oder
durch künstlerische oder Spezialtätigkeit heraushebt.
(Hierzu
Protokollerklärung)
4-09-00-11-06
Leiterinnen
und Leiter des Film-Bild-Ton Archivs/der Mediendatenbank
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
denen das gesamte Personal der Mediendatenbank durch ausdrückliche
Anordnung ständig unterstellt ist.
4-09-00-11-07

Entgeltgruppe
10
Leiterinnen
und Leiter der Filmstelle einer Wehrtechnischen Dienststelle,
denen mindestens zwei Kameraleute
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
4-09-00-10-01
Kameraleute,
die Aufnahmen selbständig nach künstlerischen und technischen
Gesichtspunkten herstellen
und Bildregie führen.
4-09-00-10-02
Zweite Produktionsleiterinnen
und -leiter,
denen die Überwachung der einzelnen Produktionen und der Disposition,
die Vorprüfung der Kalkulation und der Organisation der Vorhaben
übertragen ist.
4-09-00-10-03
Programmingenieurinnen
und –ingenieure in der Bildtechnik
sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 5,
deren
Tätigkeit sich dadurch heraushebt, dass sie besondere Leistungen
erfordert.
4-09-00-10-04
Landeskundlerinnen
und -kundler bei der PSV.
4-09-00-10-05
Aufnahmeleiterinnen
und -leiter,
die verantwortlich die Eigenherstellung von Film-, Fernseh-
oder Hörfunkproduktionen
vorbereiten und begleiten.
4-09-00-10-06
Medieninformatikerinnen
und -informatiker
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung in der AV-/Fernsehproduktion
sowie sonstige Beschäftigte,
die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die die
Medieninformations- und -produktionssysteme
und entsprechende
Netzwerke aller Art selbständig installieren, verwalten und
pflegen,
sowie
Softwaretools anpassen und entsprechend der Produktionsaufgaben
entwickeln.
4-09-00-10-07
Grafikdesignerinnen
und -designer
mit abgeschlossener Hochschulbildung und mindestens dreijähriger
Berufserfahrung
sowie sonstige Beschäftigte,
die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die im
Bereich Film- und TV-Produktion sowie Printmedien auf digitaler
Basis
Grafiken,
Animationen, Senderlayouts, Formate, reale und virtuelle Kulissen
sowie
Grundlagengestaltung entwerfen und umsetzen.
4-09-00-10-08
Chefschnittmeisterinnen
und -meister,
denen mindestens zwei Filmschnittmeisterinnen oder -meister
durch ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt
sind.
4-09-00-10-09

Entgeltgruppe
9b
Leiterinnen
und Leiter der Teileinheit Filmdokumentation
einer Wehrtechnischen Dienststelle oder des Marinearsenals,
denen mindestens sechs Beschäftigte dieses Abschnitts
durch ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt
sind.
4-09-00-9b-01
Kameraleute,
die Aufnahmen selbständig nach künstlerischen und technischen
Gesichtspunkten durchführen.
4-09-00-9b-02
Filmschnittmeisterinnen
und -meister sowie Cutterinnen und Cutter,
die Filmschnitt- und Filmvertonungsarbeiten nach künstlerischen
und technischen Gesichtspunkten
selbständig durchführen.
4-09-00-9b-03
Rundfunksprecherinnen
und -sprecher, die Nachrichten und Kommentare sprechen.
4-09-00-9b-04
Bild-, Mess-,
Sender- oder Toningenieurinnen und -ingenieure
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit,
sowie sonstige Beschäftigte,
die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
4-09-00-9b-05
Grafikdesignerinnen
und -designer mit abgeschlossener Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die im
Bereich Film- und TV-Produktion sowie Printmedien auf digitaler
Basis
Grafiken,
Animationen, Senderlayouts, Formate, reale und virtuelle Kulissen
nach
Vorgaben einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten nach
Entgeltgruppe
10 Fallgruppe 8 kreativ und selbständig umsetzen.
4-09-00-9b-06
Bildmischerinnen
und -mischer,
die nach Regieanweisung oder selbständig nach Regiebuch
die Bildgeschehnisse von Kameras, Diagebern, Filmgebern oder
magnetischen Bildaufzeichnungsanlagen
nach künstlerischen und technischen Gesichtspunkten sowie nach
der Aktualität im Bild-Mischpult mischen.
4-09-00-9b-07
Programmgestalterinnen
und -gestalter,
die im Rahmen des Programmauftrages Teile des Gesamtprogramms
selbständig gestalten.
4-09-00-9b-08
Leiterinnen
und Leiter des Verleihwesens,
denen die selbständige Abwicklung des Verteilungs- und Verleihwesens
von Filmen und Bildvorhaben
für die Bundeswehr im In- und Ausland übertragen ist.
4-09-00-9b-09
Leiterinnen
und Leiter der Film- und Bildstelle einer Wehrtechnischen
Dienststelle,
in der Stehbilder und Filme vorführfertig hergestellt werden.
4-09-00-9b-10
Leiterinnen
und Leiter der Teileinheit Fotodokumentation
einer Wehrtechnischen Dienststelle oder eines Marinearsenals,
denen
mindestens vier Beschäftigte,
davon
mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe
6 dieses Abschnitts,
durch
ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt sind.
4-09-00-9b-11
Beschäftigte,
die das Filmentwicklungs- und -kopierwerk einer Wehrtechnischen
Dienststelle leiten
und schwierige Licht- und Farbfilterbestimmungen ausführen.
4-09-00-9b-12

Entgeltgruppe
8
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1,
die mindestens zu einem Drittel selbständig einfachere Aufnahmen
drehen.
4-09-00-08-01
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1,
die mindestens zu einem Drittel selbständig Tonaufnahmen durchführen.
4-09-00-08-02
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2,
die schwierige Aufgaben erfüllen und selbständig tätig sind.
4-09-00-08-03
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 6,
die mindestens zu einem Drittel selbständig Regieanweisungen
nach vorliegendem künstlerischem Entwurf (Drehbuch) geben.
4-09-00-08-04
Leiterinnen
und Leiter der Teileinheit Fotodokumentation
einer Wehrtechnischen Dienststelle oder eines Marinearsenals,
denen mindestens zwei Beschäftigte,
davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe
6 dieses Abschnitts,
durch ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt
sind.
4-09-00-08-05
Aufnahmetruppführerinnen
und -truppführer für Stehbildaufnahmen
in den Wehrtechnischen Dienststellen,
denen mindestens zwei Beschäftigte,
davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe
6 dieses Abschnitts,
durch ausdrückliche Anordnung ständig fachlich unterstellt
sind.
4-09-00-08-06
Beschäftigte,
die in Wehrtechnischen Dienststellen Filmschnitte für Bewegungsanalysen
selbständig herstellen.
4-09-00-08-07

Entgeltgruppe
6
Filmschnitt-,
Kamera- oder Tonassistentinnen und -assistenten.
4-09-00-06-01
Bild-, Mess-,
Sender- oder Tontechnikerinnen und -techniker.
4-09-00-06-02
Assistentinnen
und Assistenten in der Dramaturgie, Film- oder Bildproduktion,
Synchronisation oder Redaktion.
4-09-00-06-03
Mediengestalterinnen
und -gestalter,
die Schrift und Grafiken nach Vorgabe einer Grafikdesignerin
oder eines Grafikdesigners
für TV-Produktionen herstellen.
4-09-00-06-04
Beschäftigte,
die selbständig Dispositionen des zentralen Verleihs aller
Film-Bild-Ton-Ausbildungshilfen
an militärische und zivile Stellen durchführen (Verleihdisponentinnen
und -disponenten).
4-09-00-06-05
Regieassistentinnen
und -assistenten.
4-09-00-06-06
Leiterinnen
und Leiter der Teileinheit Film-, Bilddokumentation
einer Wehrtechnischen Dienststelle oder eines Marinearsenals.
4-09-00-06-07

Entgeltgruppe
3
Medienhelferinnen
und -helfer.
4-09-00-03-01

Protokollerklärungen
Solche Tätigkeiten
sind z. B.:
verantwortliche
bildtechnische Abwicklung schwieriger elektronischer Studioproduktionen;
verantwortliche
messtechnische Überprüfung der gesamten Sender-, Studio- und
Fernsehtechnik;
selbständige
Leitung und Bedienung eines mobilen Rundfunksenders;
verantwortliche
Studioleitung zur Durchführung der Programmproduktion
und der technischen Betriebsabwicklung nach Programmplan;
verantwortliche
Her- oder Sicherstellung technisch schwieriger Mischungen
in mobilen Einrichtungen.

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