TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
2.

Beschäftigte in der Arbeitsvorbereitung oder in der Betriebsorganisation

   
Entgeltgruppen    13   12   11   10    9b   9a    8     6    P

 

Entgeltgruppe 13

 

Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

 

als Leiterinnen oder Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung in Dienststellen mit über 300 Beschäftigten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

4-02-00-13-01

 

Entgeltgruppe 12

 

Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

 

als Leiterinnen oder Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung.

4-02-00-12-01

 

Entgeltgruppe 11

 

Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,


als Leiterinnen oder Leiter der Auftragsvorbereitung,
Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazitätsplanung, Kalkulation,
Arbeitsplanung oder Arbeitsaufnahme.

4-02-00-11-01

 

Entgeltgruppe 10

 

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
    sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
    oder MTM-Praktikerausbildung,
    die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

 

als Arbeitsplanerinnen oder -planer, Fachleute für Zeitstudien oder Kalkulatorinnen oder Kalkulatoren.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)

4-02-00-10-01

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
    sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
    oder MTM-Praktikerausbildung,
    die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

 

als Arbeitsgruppenleiterinnen oder -leiter in der Auftragsvorbereitung,
Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazitätsplanung, Kalkulation,
Arbeitsplanung, Arbeitsaufnahme oder Werkstattkalkulation.

4-02-00-10-02

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
    sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
    oder MTM-Praktikerausbildung,
    die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,

 

die als Betriebsplanerinnen oder -planer oder Steurerinnen oder Steuerer
die Eigen- und Fremdleistungen, Ersatzteil- und Gerätebeistellungen bei großen Projekten
(z. B. bei umfangreichen Instandsetzungen, Umbauten oder Überholungen von Schiffen) koordinieren.

4-02-00-10-03

 

Entgeltgruppe 9b

 

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung und MTM-Praktikerausbildung,
    die als Arbeitsplanerinnen oder -planer oder Fachleute für Zeitstudien
    Arbeitsstudien für überbetriebliche Datensysteme durchführen

4-02-00-9b-01

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
    die als Arbeitsvorbereiterinnen oder -vorbereiter für die gesamte Arbeitsvorbereitung
    in Mechatronikzentren oder in Dienststellen mit vergleichbarem Aufgabenumfang
    bei der Arbeitsvorbereitung verantwortlich sind.

4-02-00-9b-02

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
    als Arbeitsplanerinnen oder -planer, Fachleute für Zeitstudien
    oder Kalkulatorinnen oder Kalkulatoren für schwierige Arbeitsgebiete
    (z. B. Motoren, Getriebe, Bremsanlagen, Funkgeräte, Fernschreiber, Elektroanlagen).
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

  2. 4-02-00-9b-03

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
    die als Terminbearbeiterinnen oder -bearbeiter für komplexe Geräte
    schwierige Koordinierungstätigkeiten
    zwischen Dienststellen, Werkstätten, Industrie- oder Handwerksbetrieben ausüben.
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

4-02-00-9b-04

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
    die als Betriebsplanerinnen oder -planer oder Steurerinnen oder Steuerer für komplexe Geräte
    nicht programmierte Arbeitsaufträge unter Berücksichtigung der Kapazität einplanen oder steuern.
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

4-02-00-9b-05

 

 

Entgeltgruppe 9a

 

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung als
    Arbeitsvorbereiterinnen oder -vorbereiter,
    Arbeitsplanerinnen oder -planer,
    Arbeitsaufnehmerinnen oder -aufnehmer,
    Werkstattkalkulatorinnen oder -kalkulatoren,
    Terminbearbeiterinnen oder -bearbeiter,
    Betriebsplanerinnen oder -planer oder
    Steurerinnen oder Steuerer.

4-02-00-9a-01

2. Materialdisponentinnen und -disponenten mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung
   mit schwieriger Tätigkeit,

 

denen mindestens vier Materialdisponentinnen oder -disponenten,
davon mindestens zwei der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 4,
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

4-02-00-9a-02

 

Entgeltgruppe 8

 

  1. Terminbearbeiterinnen und -bearbeiter,
    die den Arbeitsablauf zwischen den Zubringer- und Hauptwerkstätten abstimmen
    und im Arbeitsablauf auftretende Störungen beseitigen.

4-02-00-08-01

  1. Betriebsplanerinnen und -planer sowie Steurerinnen und Steuerer,
    die eingehende Arbeitsaufträge in den Arbeitsablauf einplanen oder steuern.

4-02-00-08-02

  1. Kostenrechnerinnen und -rechner,
    die in der Auftragsabrechnung Aufträge in ihrer Gesamtheit zum Zwecke der Kostenermittlung bearbeiten.

4-02-00-08-03

4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6
 

mit schwieriger Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)

4-02-00-08-04

 

Entgeltgruppe 6

 

Materialdisponentinnen und -disponenten,
die auftragsgebundenes Material, Gerät oder Leistungsbeistellungen anfordern.

4-02-00-06-01

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl gilt § 5 entsprechend.

 

 

Nr. 2
Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:
Arbeitsplanung oder Kalkulation bei der Instandsetzung von hochwertigen Sende- und Empfangsanlagen, wie Mehrkanalfernwählgeräten von Sprechsendern oder DmW-Sprechsendern und -empfängern, automatischen Sichtpeilanlagen, HF-Steueranlagen, Infrarot-Geräten, Sonaranlagen,
elektronischen Messgeräten, elektromechanischen Feuerleitgeräten und Feuerleitrechengeräten,
kompletten Flak- und Seezielgeräten, selbstzielsuchender Munition;
Projektkalkulationen mit hohem Schwierigkeitsgrad, wie Havariekalkulationen.

 

 

Nr. 3

Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung eingruppiert,
die Angemessenheitsbeurteilungen von Angeboten und Rechnungen vornehmen,
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

 

Nr. 4

Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch die Projektkalkulatorinnen und -kalkulatoren eingruppiert.

 

Nr. 5

Komplexe Geräte sind solche, in denen mehrere Teilgeräte oder Baugruppen,
die verschiedenen Fachgebieten mindestens einer Ingenieurfachrichtung
(z. B. Maschinenbau) zuzuordnen sind, funktionell zusammenwirken.

 

Nr. 6

Schwierige Tätigkeiten sind z. B.
die Ermittlung oder Auswahl von gleichwertigem Material, Gerät oder gleichwertigen Ersatzteilen.

 

 

 

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