Entgeltgruppe
9b
Technische
Beschäftigte mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit
als Schichtführerinnen
oder Schichtführer
in großen thermischen Kraftwerken,
großen Heizkraftwerken oder
großen Müllverbrennungsanlagen,
die außerhalb der regulären Tagesarbeitszeit
für den gesamten Betrieb allein verantwortlich sind,
in großen
E-Lastverteileranlagen,
die in der Schicht für die Netzbetriebsführung allein verantwortlich
sind,
als Leiterinnen
oder Leiter
von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen
sowie
sonstige
technische Beschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit,
die wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung
ebenso zu bewerten ist, wie die Tätigkeiten nach Buchstaben a bis
c.
(Beschäftigte
in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 8.)
(Hierzu
Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
3-48-00-9b-01

Entgeltgruppe
8
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich,
die überwiegend nach Entwurfsunterlagen oder sonstigen technischen
Angaben
hochwertige Versuchsgeräte oder Instrumente unter eigener Verantwortung
zusammenbauen und justieren.
3-48-00-08-01
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich,
die besonders schwierige Instandsetzungen an elektrisch
oder mechanisch komplizierten Funk- oder sonstigen Spezialgeräten
ausführen,
wobei sie Fehler durch eigene hochfrequenztechnische
oder gleich schwierige Messungen selbst eingrenzen.
3-48-00-08-02
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich,
die besonders schwierige Instandsetzungen und Spezialarbeiten
an hoch empfindlichen und komplizierten Geräten selbständig
ausführen.
3-48-00-08-03
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung im elektrotechnischen
Bereich,
die bei Kabelfehlern an Hoch,- Mittel,- und Niederspannungsanlagen
selbständig und eigenverantwortlich die Ortung vorbereiten
und Ortungen mit schwierigen Hochleistungsmessgeräten
wie Messbrücken oder Impulsmessgeräten ausführen.
3-48-00-08-04

Protokollerklärungen

Nr.
1
1Ein vielschichtig strukturierter
Bereich liegt vor,
wenn in diesem Bereich die Arbeit von mindestens drei Gewerken
zu koordinieren ist
und mindestens drei Gewerken jeweils geprüfte Meisterinnen oder
Meister vorstehen.
2Gewerke sind Fachrichtungen
im Sinne anerkannter Ausbildungsberufe,
in denen die Meisterprüfung abgelegt werden kann.
3Im Mehrschichtbetrieb ist
es unschädlich,
wenn in den mindestens drei Gewerken nicht in allen Schichten
jeweils Meisterinnen oder Meister im Sinne des Satzes 1 eingesetzt
sind.

Nr.
2
Dieses Tätigkeitsmerkmal gilt nicht für den Bereich des Bundesministeriums
der Verteidigung.

1392988417
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