TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
43.

Tierärztinnen und -ärzte

   
Entgeltgruppen   15   14     P

 

Entgeltgruppe 15

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 14,

 

denen mindestens fünf Tierärztinnen oder -ärzte
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-43-00-15-01

2. Fachtierärztinnen und -ärzte mit entsprechender Tätigkeit.

3-43-00-15-02

 

Entgeltgruppe 14

 

Tierärztinnen und -ärzte mit entsprechender Tätigkeit.

3-43-00-14-01

 

Protokollerklärung

.
Gegen Stundenentgelt tätige Tierärztinnen und -ärzte,
die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich zur Arbeitsleistung herangezogen werden,
und gegen Stückvergütung tätige Tierärztinnen und -ärzte zählen nicht mit

.
 

 

 

1392988417

   
 

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