TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
42.

Technische Assistentinnen und Assistenten

   
Entgeltgruppen    9b    9a     7    6

 

Vorbemerkung

 

Technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung
im Sinne der Tätigkeitsmerkmale dieses Abschnitts sind z. B.
chemisch-technische Assistentinnen und Assistenten,
physikalisch-technische Assistentinnen und Assistenten oder
landwirtschaftlich-technische Assistentinnen und Assistenten
jeweils mit staatlicher Anerkennung.

 

Entgeltgruppe 9b

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

 

deren Tätigkeit ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordert.

3-42-00-9b-01

 

Entgeltgruppe 9a

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

 

die mindestens zu einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten verrichten.

3-42-00-9a-01

 

Entgeltgruppe 7

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die schwierige Aufgaben erfüllen

3-42-00-07-01

 

Entgeltgruppe 6

 

Technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung
und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

3-42-00-06-01

 

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