TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
38. | Reproduktionstechnische Beschäftigte |
Entgeltgruppen 9a 8 7 6 5 4 3 2 P | |
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die schwierige Aufgaben besonderer Art erfüllen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2) 3-38-00-9a-01
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3) 3-38-00-08-01
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3) 3-38-00-07-01
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,
deren Tätigkeit besondere Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nrn. 1) 3-38-00-06-01
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte
mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem reproduktionstechnischen
Beruf (Hierzu Protokollerklärung Nrn. 1) 3-38-00-05-01
Entgeltgruppe 4
1. Beschäftigte an Bürooffsetmaschinen.
2. Beschäftigte in Druckereien
a)
als Maschinenhelferinnen und -helfer im Buch- oder Flachdruck, b)
als Anlegerinnen und Anleger für großformatigen Mehrfarbendruck
oder c) als Anlegerinnen und Anleger beim Druck mehrfarbiger Landkarten. 3-38-00-04-02
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte
a)
an Bürovervielfältigungs- oder Druckmaschinen oder b) in der Mikroverfilmung. 3-38-00-03-01
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte mit einfachen reproduktionstechnischen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 4) 3-38-00-02-01
Protokollerklärungen
Nr.
1
a) Fotografin und Fotograf,
b) Mediengestalterin und Mediengestalter Digital und Print und
c) Medientechnologin und Medientechnologe Druck.
Nr.
2
a) schwieriges Einpassen von Kartenteilen;
b) besonders schwierige Montagen bei inhaltsreichen Karten im Maßstab 1:25.000 und kleiner.
Nr. 3 Schwierige Aufgaben sind z. B.:
Nr. 4 1Einfache
Tätigkeiten sind Tätigkeiten,
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