TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
36. | Beschäftigte in Registraturen |
Entgeltgruppen 9b 9a 8 7 6 5 4 3 2 P | |
Vorbemerkung Die Registraturtätigkeiten umfassen auch solche der elektronischen Schriftgutverwaltung.
Entgeltgruppe 9b
Leiterinnen und Leiter von Registraturen,
deren
Tätigkeit sich durch die besondere Bedeutung der Registratur 3-36-00-9b-01
Entgeltgruppe 9a
1. Leiterinnen und Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur,
denen
mindestens fünf Registraturbeschäftigte, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, und 3) 3-36-00-9a-01 2.
Leiterinnen und Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach
gegliederten Registratur
denen
mindestens drei Registraturbeschäftigte, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, und 3) 3-36-00-9a-02
Entgeltgruppe 8
1. Leiterinnen und Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur,
denen
mindestens drei Registraturbeschäftigte, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3) 3-36-00-08-01 2.
Leiterinnen und Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach
gegliederten Registratur
denen
mehrere Registraturbeschäftigte, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3) 3-36-00-08-02 3. Leiterinnen und Leiter von Registraturen,
denen
mindestens vier Registraturbeschäftigte, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 3-36-00-08-03 4. Leiterinnen und Leiter von Registraturen,
denen
mindestens acht Registraturbeschäftigte (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 3-36-00-08-04
Entgeltgruppe 7
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3,
die
aufgrund des Verständnisses der fremdsprachlichen Fachtermini
3-36-00-07-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3,
die in einer Verschlusssachen-Registratur tätig sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4) 3-36-00-07-02
Entgeltgruppe 6
1. Leiterinnen und Leiter von Registraturen,
denen
mindestens zwei Registraturbeschäftigte, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 3-36-00-06-01 2. Leiterinnen und Leiter von Registraturen,
denen
mindestens fünf Registraturbeschäftigte (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 3-36-00-06-02 3. Registraturbeschäftigte in einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur,
deren
Tätigkeiten gründliche, umfangreiche Fachkenntnisse des Registraturwesens
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 3-36-00-06-03
Entgeltgruppe 5
1. Registraturbeschäftigte, deren Tätigkeiten gründliche Fachkenntnisse erfordern. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5) 3-36-00-05-01 2. Leiterinnen und Leiter von Registraturen. 3-36-00-05-02
Entgeltgruppe 4
Registraturbeschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6) 3-36-00-04-01
Entgeltgruppe 3
Registraturbeschäftigte
mit
Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung 3-36-00-03-01
Entgeltgruppe 2
Registraturbeschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 7) 3-36-00-02-01
Protokollerklärungen
Nr.
1
Nr.
2
Nr. 3 Zu den Registraturbeschäftigten
im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals
Nr. 4 Eine Verschlusssachen-Registratur
ist eine Registratur,
Nr. 5 Erforderlich sind eingehende
Kenntnisse im Geschäftsbereich,
Nr. 6 Schwierige Tätigkeiten
sind solche,
Nr. 7 1Einfache
Tätigkeiten sind Tätigkeiten,
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