Vorbemerkungen
Kernforschungseinrichtungen
sind Reaktoren sowie Hochenergiebeschleuniger- und Plasmaforschungsanlagen
und ihre hiermit räumlich oder funktionell verbundenen Institute
und Einrichtungen.
Hochenergiebeschleunigeranlagen
im Sinne dieser Regelung sind solche,
deren Endenergie bei der Beschleunigung von Elektronen 100
Mill. Elektronenvolt (MeV),
bei Protonen, Deuteronen und sonstigen schweren Teilchen 20
MeV überschreitet.
Plasmaforschungsanlagen
im Sinne dieser Regelung sind solche Anlagen,
deren Energiespeicher mindestens 1 Million Joule aufnimmt
und mindestens 1 Million VA als Impulsleistung abgibt
oder die für länger als 1 msec mit Magnetfeldern von mindestens
50.000 Gauß arbeiten
und in denen eine kontrollierte Kernfusion angestrebt wird.

Entgeltgruppe
9b
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 8,
deren
Tätigkeit aufgrund schwieriger Arbeitsabläufe
besonders hohe Anforderungen stellt.
3-34-00-9b-01

Entgeltgruppe
9a
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 7,
deren
Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung erfordert
oder die schwierige Aufgaben erfüllen.
3-34-00-9a-01

Entgeltgruppe
8
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 6,
deren
Tätigkeit besondere Zuverlässigkeit erfordert.
3-34-00-08-01

Entgeltgruppe
7
Beschäftigte
im Strahlenschutz,
die Kontrollbereiche selbständig überwachen
oder Abschirmungs- und Dosisberechnungen durchführen
(Strahlenschutz-technikerinnen und -techniker).
3-34-00-07-01

Entgeltgruppe
6
Operateurinnen und Operateure.
(Hierzu
Protokollerklärung)
3-34-00-06-01

Entgeltgruppe
5
Beschäftigte
während der Ausbildungszeit zur Operateurin oder zum Operateur.
(Hierzu Protokollerklärung)
3-34-00-05-01
Beschäftigte,
die einfache Operateuraufgaben selbständig erledigen.
3-34-00-05-02
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 3,
die Strahlungsmessungen
beurteilen
und Empfehlungen
für strahlenschutzgerechtes Verhalten geben.
3-34-00-05-03

Entgeltgruppe
3
Beschäftigte,
die Strahlungsmessungen durchführen und protokollieren
(Strahlenschutzlaborantinnen und -laboranten).
3-34-00-03-01

Protokollerklärung
Operateurinnen und
Operateure
sind Beschäftigte an Reaktoren, Beschleunigeranlagen, Tieftemperaturanlagen,
heißen Zellen oder vergleichbaren Experimentieranlagen,
die eine oder mehrere der nachstehenden Aufgaben erfüllen:
Bedienung
des Steuerpults eines Reaktors oder Beschleunigers und der
Betriebskreisläufe,
Kontrolle
und Bedienung von Experimentieranlagen und -kreisläufen,
Kontrolle
und Bedienung
der zu den in den Buchstaben a und b genannten Anlagen gehörenden
Maschinenanlagen
und Behebung von Störungen.

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