TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
32.

Geprüfte Meisterinnen und Meister

   
Entgeltgruppen     9b    9a     8   

 

Vorbemerkung

Aufgabenspezifische Sonderausbildungen
sind Ausbildungen von Handwerkerinnen und Handwerkern oder Facharbeiterinnen und Facharbeitern
im militärfachlichen Meisterlehrgang der Bundeswehr in der Materialerhaltung von Luftfahrtgerät
sowie Ausbildungen in gleichwertigen Ausbildungsgängen für Handwerkerinnen und Handwerker
oder Facharbeiterinnen und Facharbeiter.

 

 

Entgeltgruppe 9b

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 1 oder 2,

 

deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes
und große Selbständigkeit
wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 1 oder 2 heraushebt.

3-32-00-9b-01

 

Entgeltgruppe 9a

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,

 

die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben,
in denen Handwerkerinnen und Handwerker oder Facharbeiterinnen und Facharbeiter beschäftigt sind.

3-32-00-9a-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,

 

die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte
mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind.

3-32-00-9a-02

 

Entgeltgruppe 8

 

Geprüfte Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit
sowie Meisterinnen und Meister
mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung
und entsprechender Tätigkeit.

3-32-00-08-01


 

 

 

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