TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
31.

Fachkräfte für Lagerlogistik,
Fachlageristinnen und -lageristen sowie
Magazinwärterinnen und -wärter

   
Entgeltgruppen   8    7    6    5    4    3     P

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

 

bei denen die Leitung mit besonderer Verantwortung verbunden ist.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-31-00-08-01

 

 

Entgeltgruppe 7

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5

 

als Leiterinnen oder Leiter eines Lagers oder Magazins.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-31-00-07-01

 

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5

 

mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-31-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

Fachkräfte für Lagerlogistik
mit abgeschlossener Berufsausbildung
und entsprechender Tätigkeit.

3-31-00-05-01

 

Entgeltgruppe 4

 

  1. Fachlageristinnen und -lageristen
    mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung
    und entsprechender Tätigkeit.

3-31-00-04-01 

  1. Magazinwärterinnen und -wärter.
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-31-00-04-02

 

 

Entgeltgruppe 3

 

Helferinnen und Helfer in einem Magazin oder in einem Lager.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-31-00-03-01

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Eine besondere Verantwortung liegt z. B. vor
bei der Lagerung von besonders wertvollen oder gefährlichen Gütern oder von Gütern,
an deren Lagerung und Umgang besondere Anforderungen gestellt werden.

 

 

Nr. 2
Magazin ist eine Stelle für die Einnahme und Ausgabe von Werkzeugen oder Materialien
bei Instandsetzungs- oder Ausbildungseinrichtungen.

 

 

 

 

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