TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
30.

Laborantinnen und Laboranten sowie Werkstoffprüferinnen und -prüfer

   
Entgeltgruppen     9a      7     6     5     4     3  

 

Entgeltgruppe 9a

 

Laborantinnen und Laboranten mit abgeschlossener Berufsausbildung,

 

die schwierige Aufgaben erfüllen
und mindestens zu einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten verrichten.

3-30-00-9a-01

Entgeltgruppe 7

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die sich in Entgeltgruppe 6 besonders bewährt haben,
deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.

3-30-00-07-01

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5

 

mit Tätigkeiten, die besondere Leistungen erfordern.

3-30-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

Laborantinnen und Laboranten sowie Werkstoffprüferinnen und -prüfer
mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.

3-30-00-05-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3

 

mit schwierigen Tätigkeiten.

3-30-00-04-01

 

Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von Laborantinnen und Laboranten
sowie Werkstoffprüferinnen und -prüfern.

3-30-00-03-01


 

 

 

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