TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
28.

Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik

28.1 Beschäftigte in der Konservierung und Restaurierung
Entgeltgruppen   15   14   13   12   11   10    9b    8     6    5    4     P

 

Vorbemerkungen

 

  1. Dieser Unterabschnitt gilt für Beschäftigte im Bereich der Konservierung und Restaurierung
    an kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und naturkundlichen Sammlungen
    und Forschungseinrichtungen, an Archiven, Bibliotheken und in der Denkmalpflege.
       

  2. (1) Konservierung und Restaurierung im Sinne dieses Unterabschnitts sind sämtliche Tätigkeiten,
    die zum Ziel haben, Objekte bzw. audiovisuelle Aufzeichnungen von künstlerischer,
    kulturhistorischer, wissenschaftlicher oder dokumentarischer Bedeutung
    oder von didaktischem Wert ohne Rücksicht auf ihren materiellen oder kommerziellen Wert
    langfristig zu erhalten sowie wiederherzustellen,
    und sie damit u. a. für die wissenschaftliche als auch allgemeine Nutzung zu sichern und zu bewahren.

    (2) 1Eine Restaurierung kann auch die Nachbildung bzw. Rekonstruktion
    als Ergänzung fehlender Teile des Originals einschließen.
    2Fallweise ist es auch notwendig, die im Rahmen der restauratorischen Untersuchung
    am Objekt festgestellten Materialzusammensetzungen oder auch Schadensbilder
    an Modellen künstlich zu erzeugen, um z. B. neue, adäquate Restaurierungsmethoden
    zu entwickeln bzw. kunsttechnologische Befunde anhand von Rekonstruktionen zu überprüfen.

    (3) Zur Konservierung und Restaurierung gehören auch Tätigkeiten wie z. B.:

    a) Sammlungsbetreuung und Schadensprävention etwa durch konservatorisch richtige Lagerung
        der Sammlungsobjekte, Erstellen von Vorgaben zur Klimatisierung und Ausstattung
        der Ausstellungs- und Depoträume, Beratung zu Ausstellungs- und Depotflächen
        bei Neu- und Umbau;

    b) technologisch-materielle Untersuchung und Erforschung der Objekte;

    c) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leihverkehr und Ausstellung,
        z. B. Beurteilung der Leihfähigkeit aus restauratorischer Sicht, Definieren der
        Transport- und Ausstellungsbedingungen, Erstellen von Zustandsprotokollen,
        Überwachen sowohl des Ein- und Auspackens sowie des Transports
        und der Montierung der Sammlungsobjekte vor Ort;

    d) Bestandserhaltungsmanagement, wie Planung und Koordination inklusive Vergabewesen;

    e) Forschungstätigkeit sowie Verfassen wissenschaftlicher Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit;
    f) beratende und gutachterliche Tätigkeiten.

 

 

Entgeltgruppe 15

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1,

 

deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
erheblich aus der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1 heraushebt.

3-28-01-15-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,

 

denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-28-01-15-02

 

Entgeltgruppe 14

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,

 

deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.

3-28-01-14-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,

 

denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-28-01-14-02

 

Entgeltgruppe 13

 

Beschäftige mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-28-01-13-01

 

Entgeltgruppe 12

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11,

 

deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung
aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-28-01-12-01

 

Entgeltgruppe 11

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,

 

deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

3-28-01-11-01

 

Entgeltgruppe 10

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b

 

mit mindestens dreijähriger Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9b,
 

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besondere Fachkenntnisse erfordert.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

3-28-01-10-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,

 

denen mindestens drei Beschäftigte dieses Abschnitts
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind,
davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe 9b.

3-28-01-10-02 

 

Entgeltgruppe 9b

 

  1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
    die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

3-28-01-9b01 

  1. Beschäftigte mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung,
    denen mindestens sieben Beschäftigte,
    davon mindestens zwei mindestens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts,
    durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-28-01-9b-02

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung,

denen mindestens zwei Beschäftigte,
davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts,
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-28-01-08-01

 

Entgeltgruppe 6

 

  1. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung.
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)

3-28-01-06-01  

  1. Beschäftigte mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung,
    denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts
    durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-28-01-06-02

 

Entgeltgruppe 5

 

Beschäftigte mit nicht mehr einfachen Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)

3-28-01-05-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)

3-28-01-04-01

 

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:

 

  1. Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
    an bedeutenden oder sehr empfindlichen Objekten mit einem sehr komplexen Schadensbild;
    insbesondere Durchführen besonders schwieriger, z. B. sensibler und risikoreicher Maßnahmen;
     

  2. Durchführen kunst- und materialtechnologischer Untersuchungen auf wissenschaftlicher Grundlage;
       

  3. wissenschaftliches Auswerten von Ergebnissen naturwissenschaftlicher Analysen
    oder bildgebender Untersuchungsverfahren, auch zur Echtheitsbestimmung;
     

  4. Erkennen von Degradationsprozessen auf Grundlage naturwissenschaftlicher Kenntnisse,
    Abschätzen des damit verbundenen Schadenspotenzials und Konzipieren des weiteren Vorgehens;
     

  5. Erstellen von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen an Objekten,
    die aufgrund ihrer sehr komplexen Beschaffenheit und Herstellungstechnik
    oder ihres Schadensbildes sehr empfindlich oder besonders bedeutend sind;
     

  6. Konzepterstellung im Bereich der präventiven Konservierung, wenn neben sammlungs- oder
    materialspezifischen auch übergreifende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind;
     

  7. Betreuung und Koordinierung von externen Vergabeverfahren einschließlich der Erstellung des
    Restaurierungskonzepts, der Kostenkalkulation und der Kontrolle sowie Endabnahme;
     

  8. Beurteilen der Leihfähigkeit von empfindlichen oder bedeutenden Objekten;
     

  9. Entwickeln oder Leiten eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens
    einschließlich Entwickeln neuartiger Restaurierungsverfahren;
     

  10. Erstellen von Gutachten und Beraten zu umfassenden restauratorischen, konservatorischen
    oder kunsttechnologischen Fragestellungen, z. B. bei Echtheitsprüfungen,
    Neuerwerbungen oder Bauvorhaben.

 

 

Nr. 2
Eine Heraushebung durch das Maß der Verantwortung liegt z. B. vor bei:

 

  1. Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
    an sehr empfindlichen Objekten mit einem komplexen Schadensbild;
     

  2. Erstellen von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen für Sammlungskonvolute mit heterogenem Zustand und Schadensbild;
     

  3. Erstellen von Konzepten im Bereich der präventiven Konservierung für ganze Sammlungen
    unter Berücksichtigung sammlungs- oder materialspezifischer Gesichtspunkte.

 

 

Nr. 3

Eine Heraushebung durch besondere Leistungen liegt vor,
wenn spezielle Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, z. B. bei:

 

  1. Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
    an empfindlichen Objekten mit einem weniger komplexen Schadensbild;
     

  2. Erstellen von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen
    für empfindliche Objekte mit einem weniger komplexen Schadensbild;
     

  3. Erfassen und Kartieren weniger komplexer Schadensbilder;
     

  4. Durchführen schwieriger materialtechnologischer Untersuchungen;
     

  5. Erstellen von detaillierten Zustandsprotokollen für den Leihverkehr und Kurierbegleitung
    bei empfindlichen Objekten einschließlich deren Installierung vor Ort.

 

Nr. 4

Besondere Fachkenntnisse erfordert z. B.:

 

  1. das Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
    an Objekten, die aufgrund ihrer Empfindlichkeit und ihres Schadensbildes
    fortgeschrittene Fähig- und Fertigkeiten sowie besondere Umsicht und Sorgfalt erfordern;
     

  2. das Durchführen nicht mehr einfacher materialtechnologischer Untersuchungen;
     

  3. Erfassen und Kartieren nicht mehr einfacher Schadensbilder.

 

Nr. 5

Eine entsprechende Tätigkeit liegt z. B. vor bei:

 

  1. Durchführen konservatorischer und restauratorischer Maßnahmen
    an wenig empfindlichen Objekten mit einem nicht mehr einfachen Schadensbild;
     

  2. Maßnahmen zur Schadensprophylaxe, wie die Erfassung möglicher Umgebungseinflüsse
    (z. B. Klima oder Licht) auf das Kulturgut sowie Kontrolle und Umsetzung von
    Verbesserungsmaßnahmen;
     

  3. Erstellen von detaillierten Zustandsprotokollen für den Leihverkehr und Kurierbegleitung
    bei weniger empfindlichen Objekten einschließlich deren Installierung vor Ort;
     

  4. schriftlichem und fotografischem Dokumentieren und Kartieren von Befunden und Maßnahmen;
     

  5. Erfassen und Kartieren einfacherer Schadensbilder;
     

  6. Durchführen einfacher materialtechnologischer Untersuchungen;
     

  7. abschließendem Prüfen neu hergestellter audiovisueller Archivalien auf Erreichen
    des Ziels der konservatorischen oder restauratorischen Maßnahme und Fehlerfreiheit,
    gegebenenfalls Formulieren von Reklamationsansprüchen;
     

  8. schwierigem analogen oder digitalen Restaurieren an schad- und fehlerhaften Bild- oder
    Tonaufzeichnungen wie z. B. Farbkorrektur starker Bildausbleichung, Reduzieren
    breitbandigen Tonrauschens, Ausfiltern oberwellenhaltiger Tonstörungen.

 

Nr. 6

Schwierige Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor bei:

 

1. Reinigen:

 

Die Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o. ä.
mittels Pinsel oder Mikrofasertuch) ohne Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln
bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden
(z. B. schlecht erhaltener Ledergegenstände oder vergleichbar empfindlicher organischer Materialien).

 

2. Aufbau von Ausstellungen und Betreuen von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):

 

  1. Unterstützen beim Aufbau von Kunstobjekten, wie Installationen aus großen,
    unempfindlichen Elementen, die zum Kunstwerk gehören,
    bei denen Geräte wie z. B. Kran oder Steiger bedient werden müssen;
     

  2. Unterstützen bei der Hängung/Montage von komplizierten, mehrteiligen Objekten
    oder Objekten ohne Schutzrahmen;
     

  3. Bedienen von komplizierten technischen Geräten, die zum Kunstwerk gehören
    und eine sensible Handhabung erfordern, z. B. Einlegen von ungeschütztem Filmmaterial;
     

  4. Austauschen von Ersatzteilen an kinetischen, elektrischen oder elektronischen Kunstwerken
    einschließlich Auswechseln von zum Kunstobjekt gehörenden Leuchtmitteln.

 

3. Tätigkeiten im Rahmen von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen:

 

  1. Zusammensetzen und Ergänzen von Gebrauchskeramik, -porzellan und -gläsern;
     

  2. einfaches Zusammensetzen empfindlicher Skulpturen;
     

  3. einfaches Montieren von Wandmalereifragmenten und Mosaiken mit einfachen Bruchflächen;
     

  4. Vorbereiten des Freilegens durch Abnehmen schwer entfernbarer Übertünchungen
    auf stabilen, mehrschichtig übermalten Wandmalereien und Mosaiken
    und schwer entfernbarer Sinterschichten auf stabilen Mosaiken;
     

  5. standardisierte Behandlungsbäder ungefasster Steingegenstände;
     

  6. Behandeln von Wasserrändern und Stockflecken an weniger empfindlichen Archivalien
    sowie anschließendes Glätten solcher Blätter;
     

  7. Schließen von Rissen und Fehlstellen an empfindlichen Archivalien
    mittels Japanpapier und Buchblättern im Massenverfahren;
     

  8. Lösen zusammengeklebter unempfindlicher Archivalien und Buchblätter in schwierigen Fällen;
     

  9. Heften unempfindlicher Lagen unter Verwendung historischer Techniken;
     

  10. Herstellen von handgestochenen Kapitalen für Bucheinbände nach historischen Vorlagen;
     

  11. Herstellen von Buchbeschlägen komplizierter Art;
     

  12. Herstellen von schwierigen Bucheinbänden in schwierigen Fällen
    (z. B. aus Gewebe, Papier, Leder oder Pergament);
     

  13. vorbereitende Arbeiten für das Ergänzen reich ornamentaler oder reich intarsierter Möbel
    oder an Gemälderahmen;
     

  14. Nacharbeiten fehlender Außenteile und entsprechend schwierige Arbeiten an Musikinstrumenten
    zur äußeren Wiederherstellung;
     

  15. Herstellen von Galvanoplastiken nach Originalen;
     

  16. originalgetreues Nachformen von Originalen komplizierter Form;
     

  17. originalgetreues Kolorieren von Nachbildungen;
     

  18. Herstellen schwieriger Modelle von Sammlungsgegenständen
    und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse nach skizzenhaften Angaben;
     

  19. schwierige zeichnerische Rekonstruktion von Sammlungsgegenständen
    und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse;
     

  20. Retuschen an beschädigten fotografischen Archivalien.

 

4. Tätigkeiten im Rahmen der präventiven Konservierung:

 

  1. Auflegen empfindlicher, gut erhaltener Textilien auf stützende Unterlagen
    sowie Unterlegen von Fehlstellen;
     

  2. Absaugen/Entstauben von empfindlichen Bucheinbänden inhomogener Buchbestände
    (z. B. Trockenreinigung mittels Saugen oder Pinsel).

 

5. Anfertigen von individuell, an das jeweilige Objekt anzupassenden Aufbewahrungs-,
Präsentations- oder Transportbehältnissen, die eine Handhabung des Originals erfordern, z. B.:

 

  1. Anfertigen von an das Objekt angepassten Schutzhüllen,
    z. B. für einen barocken Stuhl mit gepolsterter Arm- und Rückenlehne;
     

  2. Anfertigen von dreidimensionalen Buchstützen ohne erhabene Beschläge
    oder Sonderformen/Verformungen;
     

  3. Anfertigen von Passepartouts für gebrochene Glasnegative;
     

  4. Anfertigen von Präsentationshilfen aus verschiedenen Materialien
    inkl. Anpassen und Umkleiden eines Stützkerns mit schadstofffreien Materialien
    und Standkonstruktionen für Objekte komplizierter Form,
    auch aus Kompositmaterialien, wie z. B. für Federhauben oder Dudelsäcke;
     

  5. Anfertigen von aufwändigeren Transport- und Depotverpackungen;
     

  6. Herstellen von Unterkonstruktionen zur Präsentation kompletter historischer Raumausstattungen;
     

  7. Fertigen von Figurinen für Kostüme nach vorgegebenen Modellen;
     

  8. fadengerechtes Spannen von Stoffen zur Unterlage und dauerhaften Montierung von historischen Textilien.

 

6. Schwieriges Verpacken und Umlagern von schwer handhabbaren oder empfindlichen Objekten, z. B.:

 

  1. Verlagern von fertig palettierten oder in Lagergestellen befindlichen Großbildwerken und
    monumentalen Denkmälern mit hohen Eigengewichten und komplizierten Formen,
    bei denen geeignete Transportmittel zu bedienen und statische Erfordernisse zu bewerten sind;
     

  2. Aufrichten von Einhausungen, Abdeckungen und Schutzwänden um monumentale Bildwerke,
    z. B. aus Stein oder Metall, wobei die Gefährdung der Objekte zu berücksichtigen ist;
     

  3. c) Entfernen von schädigenden Diarahmen von ungeschütztem Filmmaterial.

 

Nr. 7

Nicht mehr einfache Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor bei:

 

1. Reinigen:

 

  1. der Oberfläche von:
    − empfindlichen und ungefassten Steinfragmenten;
    − empfindlichem und gebranntem Ton, Keramik, Porzellan oder Glas;
    − empfindlichen Mosaiken;

  2. ungefasster Skulpturen;
     

  3. gut erhaltener Ledergegenstände oder vergleichbar empfindlichen Materials;
     

  4. empfindlicher Siegel;
     

  5. empfindlicher Teile und Mechaniken von Musikinstrumenten;
     

  6. unempfindlicher Bucheinbände inhomogener Buchbestände.

 

Die Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o. ä.
mittels Pinsel oder Mikrofasertuch) ohne die Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln
bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden.

 

2. Aufbau von Ausstellungen und Betreuen von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):

 

  1. Ein- und Ausrahmen von unempfindlichen Gemälden;
     

  2. Bedienen von technischen Geräten, die zum Kunstwerk gehören und eine besonders
    sorgfältige Handhabung erfordern, z. B. Handhaben von nur teilweise geschütztem Filmmaterial.

 

3. Tätigkeiten im Rahmen von Konservierungs- und Restaurierungsmaß-nahmen:

 

  1. einfaches Zusammensetzen unempfindlicher Skulpturen;
     

  2. mechanisches Abnehmen leicht entfernbarer Übertünchungen auf stabilen Wandmalereien
    und Mosaiken mit guter Oberflächenerhaltung und fester Haftung an ihrem Untergrund;
     

  3. Vorbereiten und Durchführen von Behandlungsbädern an Archivalien und Büchern
    in Massenverfahren;
     

  4. klebstofffreies Montieren empfindlicher grafischer Blätter und Archivalien;
     

  5. Schließen von Rissen an leicht beschädigten Archivalien mittels Japanpapier;
     

  6. Lösen zusammengeklebter unempfindlicher Archivalienblätter und Buchblätter;
     

  7. Nachleimen von Papieren in Massenverfahren im Bereich der Archivalienrestaurierung;
     

  8. Herstellen von Bucheinbänden (z. B. aus Gewebe, Papier, Leder oder Pergament);
     

  9. Heften unempfindlicher Lagen bei regelmäßigem Fadenverlauf;
     

  10. Rekonstruieren von komplizierten Holzdeckeln für Bucheinbände;
     

  11. vorbereitende Arbeiten für das Ergänzen ornamentaler Holz- und Metallteile
    an Möbeln oder Gemälderahmen (z. B. Schnitzen einer Rocaille);
     

  12. Stimmen von Cembali mithilfe eines Stimmgeräts;
     

  13. Herstellen von Negativformen von unempfindlichen und ungefassten Objekten
    komplizierter Form und Herstellen der Abgüsse;
     

  14. einfache zeichnerische Rekonstruktion von Sammlungsgegenständen
    und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse;
     

  15. Herstellen schwieriger Modelle von Sammlungsgegenständen
    und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse nach Vorlagen;
     

  16. Manuelles oder maschinelles Behandeln mechanisch, chemisch oder biologisch
    geschädigter fotografischer oder audiovisueller Archivalien;
     

  17. Herstellen von Reproduktionen beschädigter fotografischer Archivalien einschließlich Retuschen;
     

  18. Herstellen von Reproduktionen beschädigter audiovisueller Archivalien;
     

  19. Vergleichen und Kennzeichnen von audiovisuellen Archivalien zur Herstellung
    möglichst vollständiger und qualitativ hochwertiger Kopien;
     

  20. Prüfen von fotografischen und audiovisuellen Archivalien auf Chemikalienrückstände;
     

  21. nicht mehr einfache Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an audiovisuellen Archivalien
    wie z. B. komplizierte durchgehende Risse oder völlig fehlende Perforation;
     

  22. nicht mehr einfache analoge oder digitale Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten
    an schad- und fehlerhaften Bild- oder Tonaufzeichnungen wie z. B. automatische Korrektur
    von Dichteschwankungen nach Referenzbild, automatische Beseitigung von Klickgeräuschen.

 

4. Tätigkeiten im Rahmen der präventiven Konservierung:

 

  1. Oberflächenbehandlung von gut erhaltenen Metallgegenständen;
     

  2. Auflegen empfindlicher und gut erhaltener Textilien.

 

5. Anfertigen von objektbezogenen, passgerechten Hilfsmitteln und Behältnissen
   für die Aufbewahrung, Präsentation oder den Transport, z. B.:

 

  1. mehrschichtig aufgebaute und bespannte Wabenplatten für Textilobjekte;
     

  2. Vorbereiten und Verarbeiten von Materialien mit komplizierten Formen für Konservierung,
    Aufbewahrung und Präsentation, z. B. Anfertigen von Podesten, Einhausungen,
    Abdeckungen und Schutzwänden für monumentale Bildwerke (z. B. aus Stein oder Metall);
     

  3. Fertigen und Ausstatten von mehrschichtigen, aus verschiedenen Materialien gefertigten Transportbehältnissen.

 

6. Sortieren, Verpacken und Umlagern von weniger stabilen und empfindlicheren,
    aber gut handhabbaren Objekten, z. B.:

 

  1. Tonscherben, Steinobjekte aus empfindlicherem, aber nicht vorgeschädigtem Gestein
    (z. B. Kalkstein, Alabaster und Mineralien);
     

  2. Einlegen empfindlicherer grafischer Blätter und Archivalien in Mappen.

 

Nr. 8

Einfache Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor bei:

 

1. Reinigen:

 

  1. der Oberfläche von:
    − unempfindlichen und ungefassten Steinen;
    − unempfindlichem und gebranntem Ton, Keramik, Porzellan oder Glas;
    − stabilen Wandmalereien oder Mosaiken;
     

  2. unempfindlicher Siegel;
     

  3. unempfindlicher Teile von Musikinstrumenten;
     

  4. von unempfindlichen Bucheinbänden aus Leder bei homogenen Buchbeständen.

 

Die Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o. ä. mittels Pinsel
oder Mikrofasertuch) ohne die Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln
bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden.

 

2. Aufbau von Ausstellungen und Betreuung von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):

     einfache Montage unempfindlicher Exponate und Ausstellungshilfsmit-tel.

 

3. Tätigkeiten im Rahmen von Konservierungs- und Restaurierungsmaß-nahmen:

 

  1. Durchführen und Überwachung von standardisierten Waschverfahren unempfindlicher,
    ungefasster Keramikfragmente;
     

  2. klebstofffreies Montieren unempfindlicher grafischer Blätter und Archivalien;
     

  3. Schließen von Rissen an leicht beschädigten Archivalien in Massenverfahren;
     

  4. Rekonstruieren von einfachen Holzdeckeln für Bucheinbände;
     

  5. Heften einfacher Art bei stabiler Lage (z. B. Aktenstich);
     

  6. einfache analoge oder digitale Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an audiovisuellen
    Archivalien, z. B. an schad- und fehlerhaften Bild- oder Tonaufzeichnungen
    (z. B. manuelle Bildretusche und Ausführung einfacher Tonschnitte);
     

  7. Synchronlegen von getrennt vorliegenden analogen oder digitalen Bild- oder Tonaufzeichnungen
    mit Startzeichen bei audiovisuellen Archivalien;
     

  8. Herstellen von Negativformen von unempfindlichen und ungefassten Originalen
    einfacher Form und Herstellen der Abgüsse;
     

  9. Herstellen einfacher Modelle von Sammlungsgegenständen und sonstigen Objekten
    von wissenschaftlichem Interesse nach Vorlagen.

 

4. Tätigkeiten im Rahmen der präventiven Konservierung:

 

  1. punktuelles Erfassen und Dokumentieren der vorgegebenen Klimawerte (Temperatur, relative
    Feuchte, Lux/UV) einschließlich Bedienen der analogen/digitalen Klimaaufzeichnungsgeräte;
     

  2. Auflegen unempfindlicher und gut erhaltener Textilien.

 

5. Anfertigen bzw. Vorbereiten von Hilfsmitteln für die Konservierung,
    Aufbewahrung oder Präsentation, z. B.:

 

  1. Falten und Aufrichten von einfachen, vorgestanzten Kartonagen und Aufbewahrungsbehältnissen
    für die Deponierung;
     

  2. Anfertigen von Hilfsmitteln, wie z. B. Zulagen jeglicher Art, Keile, Gewichte
    oder einfachere Objektbefestigungen;
     

  3. Nähen von Staub- und Lichtschutztüchern, z. B. Hülle in rechteckiger Form mit einer offenen Seite;
     

  4. Vorbereiten der Materialien zum Schutz von Objekten wie das Zu-schneiden von Stoffen,
    Pappen, Folien, Glas oder anderen Materialien in einfacherer Form.

 

6. Sortieren und Umverpacken von stabilen, unempfindlichen
    und gut handhabbaren Objekten,  z. B.:

 

  1. Einlegen unempfindlicher Blätter und Archivalien in Mappen;
     

  2. Umschläge nach Bedarf zuschneiden, falzen und unempfindliche Bücher
    und Archivalien einlegen („rehousing“);
     

  3. Verpacken, Verlagern und Sortieren von Objekten aus ungefasstem, unempfindlichem
    und nicht vorgeschädigtem Gestein, z. B. Granit, Marmor oder Basalt oder Keramik.

 

 

 

 

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