Vorbemerkungen
Dieser Unterabschnitt gilt für Beschäftigte
im Bereich der Konservierung und Restaurierung
an kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und naturkundlichen
Sammlungen
und Forschungseinrichtungen, an Archiven, Bibliotheken und
in der Denkmalpflege.
(1) Konservierung und Restaurierung
im Sinne dieses Unterabschnitts sind sämtliche Tätigkeiten,
die zum Ziel haben, Objekte bzw. audiovisuelle Aufzeichnungen
von künstlerischer,
kulturhistorischer, wissenschaftlicher oder dokumentarischer
Bedeutung
oder von didaktischem Wert ohne Rücksicht auf ihren materiellen
oder kommerziellen Wert
langfristig zu erhalten sowie wiederherzustellen,
und sie damit u. a. für die wissenschaftliche als auch allgemeine
Nutzung zu sichern und zu bewahren.
(2) 1Eine Restaurierung
kann auch die Nachbildung bzw. Rekonstruktion
als Ergänzung fehlender Teile des Originals einschließen.
2Fallweise ist es auch
notwendig, die im Rahmen der restauratorischen Untersuchung
am Objekt festgestellten Materialzusammensetzungen oder auch
Schadensbilder
an Modellen künstlich zu erzeugen, um z. B. neue, adäquate
Restaurierungsmethoden
zu entwickeln bzw. kunsttechnologische Befunde anhand von Rekonstruktionen
zu überprüfen.
(3) Zur Konservierung und Restaurierung gehören auch Tätigkeiten
wie z. B.:
a) Sammlungsbetreuung und Schadensprävention etwa durch konservatorisch
richtige Lagerung
der Sammlungsobjekte, Erstellen von
Vorgaben zur Klimatisierung und Ausstattung
der Ausstellungs- und Depoträume, Beratung
zu Ausstellungs- und Depotflächen
bei Neu- und Umbau;
b) technologisch-materielle Untersuchung und Erforschung der
Objekte;
c) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leihverkehr und Ausstellung,
z. B. Beurteilung der Leihfähigkeit
aus restauratorischer Sicht, Definieren der
Transport- und Ausstellungsbedingungen,
Erstellen von Zustandsprotokollen,
Überwachen sowohl des Ein- und Auspackens
sowie des Transports
und der Montierung der Sammlungsobjekte
vor Ort;
d) Bestandserhaltungsmanagement, wie Planung und Koordination
inklusive Vergabewesen;
e) Forschungstätigkeit sowie Verfassen wissenschaftlicher Publikationen
und Öffentlichkeitsarbeit;
f) beratende und gutachterliche Tätigkeiten.

Entgeltgruppe
15
1.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1,
deren
Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
erheblich aus der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1 heraushebt.
3-28-01-15-01
2.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
denen
mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3-28-01-15-02

Entgeltgruppe
14
1.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
deren
Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.
3-28-01-14-01
2.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
denen
mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3-28-01-14-02

Entgeltgruppe
13
Beschäftige
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 1)
3-28-01-13-01

Entgeltgruppe
12
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 11,
deren
Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung
aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 2)
3-28-01-12-01

Entgeltgruppe
11
Beschäftigte
der Entgeltgruppe 10,
deren
Tätigkeit sich durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 3)
3-28-01-11-01

Entgeltgruppe
10
1.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b
mit
mindestens dreijähriger Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe
9b,
deren
Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besondere Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 4)
3-28-01-10-01
2.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
denen
mindestens drei Beschäftigte dieses Abschnitts
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind,
davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe 9b.
3-28-01-10-02

Entgeltgruppe
9b
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
3-28-01-9b01
Beschäftigte
mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung,
denen mindestens sieben Beschäftigte,
davon mindestens zwei mindestens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe
1 dieses Unterabschnitts,
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3-28-01-9b-02

Entgeltgruppe
8
Beschäftigte mit Tätigkeiten im Bereich
der Konservierung und Restaurierung,
denen
mindestens zwei Beschäftigte,
davon mindestens eine oder einer mindestens der Entgeltgruppe 6
Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts,
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3-28-01-08-01

Entgeltgruppe
6
Beschäftigte
mit schwierigen Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und
Restaurierung.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)
3-28-01-06-01
Beschäftigte
mit Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung,
denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3-28-01-06-02

Entgeltgruppe
5
Beschäftigte mit nicht mehr einfachen
Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 7)
3-28-01-05-01

Entgeltgruppe
4
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten
im Bereich der Konservierung und Restaurierung.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 8)
3-28-01-04-01

Protokollerklärungen

Nr.
1
Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:
Durchführen
von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
an bedeutenden oder sehr empfindlichen Objekten mit einem sehr
komplexen Schadensbild;
insbesondere Durchführen besonders schwieriger, z. B. sensibler
und risikoreicher Maßnahmen;
Durchführen
kunst- und materialtechnologischer Untersuchungen auf wissenschaftlicher
Grundlage;
wissenschaftliches
Auswerten von Ergebnissen naturwissenschaftlicher Analysen
oder bildgebender Untersuchungsverfahren, auch zur Echtheitsbestimmung;
Erkennen
von Degradationsprozessen auf Grundlage naturwissenschaftlicher
Kenntnisse,
Abschätzen des damit verbundenen Schadenspotenzials und Konzipieren
des weiteren Vorgehens;
Erstellen
von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen
an Objekten,
die aufgrund ihrer sehr komplexen Beschaffenheit und Herstellungstechnik
oder ihres Schadensbildes sehr empfindlich oder besonders bedeutend
sind;
Konzepterstellung
im Bereich der präventiven Konservierung, wenn neben sammlungs-
oder
materialspezifischen auch übergreifende Gesichtspunkte zu berücksichtigen
sind;
Betreuung
und Koordinierung von externen Vergabeverfahren einschließlich
der Erstellung des
Restaurierungskonzepts, der Kostenkalkulation und der Kontrolle
sowie Endabnahme;
Beurteilen
der Leihfähigkeit von empfindlichen oder bedeutenden Objekten;
Entwickeln
oder Leiten eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens
einschließlich Entwickeln neuartiger Restaurierungsverfahren;
Erstellen
von Gutachten und Beraten zu umfassenden restauratorischen,
konservatorischen
oder kunsttechnologischen Fragestellungen, z. B. bei Echtheitsprüfungen,
Neuerwerbungen oder Bauvorhaben.

Nr.
2
Eine Heraushebung durch das Maß der Verantwortung liegt z. B. vor
bei:
Durchführen
von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
an sehr empfindlichen Objekten mit einem komplexen Schadensbild;
Erstellen
von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen
für Sammlungskonvolute mit heterogenem Zustand und Schadensbild;
Erstellen
von Konzepten im Bereich der präventiven Konservierung für
ganze Sammlungen
unter Berücksichtigung sammlungs- oder materialspezifischer
Gesichtspunkte.

Nr.
3
Eine Heraushebung durch
besondere Leistungen liegt vor,
wenn spezielle Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, z.
B. bei:
Durchführen
von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
an empfindlichen Objekten mit einem weniger komplexen Schadensbild;
Erstellen
von Konzepten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen
für empfindliche Objekte mit einem weniger komplexen Schadensbild;
Erfassen
und Kartieren weniger komplexer Schadensbilder;
Durchführen
schwieriger materialtechnologischer Untersuchungen;
Erstellen
von detaillierten Zustandsprotokollen für den Leihverkehr
und Kurierbegleitung
bei empfindlichen Objekten einschließlich deren Installierung
vor Ort.

Nr.
4
Besondere Fachkenntnisse
erfordert z. B.:
das
Durchführen von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen
an Objekten, die aufgrund ihrer Empfindlichkeit und ihres Schadensbildes
fortgeschrittene Fähig- und Fertigkeiten sowie besondere Umsicht
und Sorgfalt erfordern;
das
Durchführen nicht mehr einfacher materialtechnologischer Untersuchungen;
Erfassen
und Kartieren nicht mehr einfacher Schadensbilder.

Nr.
5
Eine entsprechende
Tätigkeit liegt z. B. vor bei:
Durchführen
konservatorischer und restauratorischer Maßnahmen
an wenig empfindlichen Objekten mit einem nicht mehr einfachen
Schadensbild;
Maßnahmen
zur Schadensprophylaxe, wie die Erfassung möglicher Umgebungseinflüsse
(z. B. Klima oder Licht) auf das Kulturgut sowie Kontrolle
und Umsetzung von
Verbesserungsmaßnahmen;
Erstellen
von detaillierten Zustandsprotokollen für den Leihverkehr
und Kurierbegleitung
bei weniger empfindlichen Objekten einschließlich deren Installierung
vor Ort;
schriftlichem
und fotografischem Dokumentieren und Kartieren von Befunden
und Maßnahmen;
Erfassen
und Kartieren einfacherer Schadensbilder;
Durchführen
einfacher materialtechnologischer Untersuchungen;
abschließendem
Prüfen neu hergestellter audiovisueller Archivalien auf Erreichen
des Ziels der konservatorischen oder restauratorischen Maßnahme
und Fehlerfreiheit,
gegebenenfalls Formulieren von Reklamationsansprüchen;
schwierigem
analogen oder digitalen Restaurieren an schad- und fehlerhaften
Bild- oder
Tonaufzeichnungen wie z. B. Farbkorrektur starker Bildausbleichung,
Reduzieren
breitbandigen Tonrauschens, Ausfiltern oberwellenhaltiger Tonstörungen.

Nr.
6
Schwierige Tätigkeiten
im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor
bei:
1. Reinigen:
Die
Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o.
ä.
mittels Pinsel oder Mikrofasertuch) ohne Verwendung von chemischen
Behandlungsmitteln
bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden
(z. B. schlecht erhaltener Ledergegenstände oder vergleichbar empfindlicher
organischer Materialien).
2. Aufbau von Ausstellungen
und Betreuen von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):
Unterstützen
beim Aufbau von Kunstobjekten, wie Installationen aus großen,
unempfindlichen Elementen, die zum Kunstwerk gehören,
bei denen Geräte wie z. B. Kran oder Steiger bedient werden
müssen;
Unterstützen
bei der Hängung/Montage von komplizierten, mehrteiligen Objekten
oder Objekten ohne Schutzrahmen;
Bedienen
von komplizierten technischen Geräten, die zum Kunstwerk gehören
und eine sensible Handhabung erfordern, z. B. Einlegen von
ungeschütztem Filmmaterial;
Austauschen
von Ersatzteilen an kinetischen, elektrischen oder elektronischen
Kunstwerken
einschließlich Auswechseln von zum Kunstobjekt gehörenden Leuchtmitteln.
3. Tätigkeiten im Rahmen
von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen:
Zusammensetzen
und Ergänzen von Gebrauchskeramik, -porzellan und -gläsern;
einfaches
Zusammensetzen empfindlicher Skulpturen;
einfaches
Montieren von Wandmalereifragmenten und Mosaiken mit einfachen
Bruchflächen;
Vorbereiten
des Freilegens durch Abnehmen schwer entfernbarer Übertünchungen
auf stabilen, mehrschichtig übermalten Wandmalereien und Mosaiken
und schwer entfernbarer Sinterschichten auf stabilen Mosaiken;
standardisierte
Behandlungsbäder ungefasster Steingegenstände;
Behandeln
von Wasserrändern und Stockflecken an weniger empfindlichen
Archivalien
sowie anschließendes Glätten solcher Blätter;
Schließen
von Rissen und Fehlstellen an empfindlichen Archivalien
mittels Japanpapier und Buchblättern im Massenverfahren;
Lösen
zusammengeklebter unempfindlicher Archivalien und Buchblätter
in schwierigen Fällen;
Heften
unempfindlicher Lagen unter Verwendung historischer Techniken;
Herstellen
von handgestochenen Kapitalen für Bucheinbände nach historischen
Vorlagen;
Herstellen
von Buchbeschlägen komplizierter Art;
Herstellen
von schwierigen Bucheinbänden in schwierigen Fällen
(z. B. aus Gewebe, Papier, Leder oder Pergament);
vorbereitende
Arbeiten für das Ergänzen reich ornamentaler oder reich intarsierter
Möbel
oder an Gemälderahmen;
Nacharbeiten
fehlender Außenteile und entsprechend schwierige Arbeiten
an Musikinstrumenten
zur äußeren Wiederherstellung;
Herstellen
von Galvanoplastiken nach Originalen;
originalgetreues
Nachformen von Originalen komplizierter Form;
originalgetreues
Kolorieren von Nachbildungen;
Herstellen
schwieriger Modelle von Sammlungsgegenständen
und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse nach
skizzenhaften Angaben;
schwierige
zeichnerische Rekonstruktion von Sammlungsgegenständen
und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse;
Retuschen
an beschädigten fotografischen Archivalien.
4. Tätigkeiten im Rahmen
der präventiven Konservierung:
Auflegen
empfindlicher, gut erhaltener Textilien auf stützende Unterlagen
sowie Unterlegen von Fehlstellen;
Absaugen/Entstauben
von empfindlichen Bucheinbänden inhomogener Buchbestände
(z. B. Trockenreinigung mittels Saugen oder Pinsel).
5. Anfertigen von individuell,
an das jeweilige Objekt anzupassenden Aufbewahrungs-,
Präsentations- oder Transportbehältnissen, die eine Handhabung
des Originals erfordern, z. B.:
Anfertigen
von an das Objekt angepassten Schutzhüllen,
z. B. für einen barocken Stuhl mit gepolsterter Arm- und Rückenlehne;
Anfertigen
von dreidimensionalen Buchstützen ohne erhabene Beschläge
oder Sonderformen/Verformungen;
Anfertigen
von Passepartouts für gebrochene Glasnegative;
Anfertigen
von Präsentationshilfen aus verschiedenen Materialien
inkl. Anpassen und Umkleiden eines Stützkerns mit schadstofffreien
Materialien
und Standkonstruktionen für Objekte komplizierter Form,
auch aus Kompositmaterialien, wie z. B. für Federhauben oder
Dudelsäcke;
Anfertigen
von aufwändigeren Transport- und Depotverpackungen;
Herstellen
von Unterkonstruktionen zur Präsentation kompletter historischer
Raumausstattungen;
Fertigen
von Figurinen für Kostüme nach vorgegebenen Modellen;
fadengerechtes
Spannen von Stoffen zur Unterlage und dauerhaften Montierung
von historischen Textilien.
6. Schwieriges Verpacken
und Umlagern von schwer handhabbaren oder empfindlichen Objekten,
z. B.:
Verlagern
von fertig palettierten oder in Lagergestellen befindlichen
Großbildwerken und
monumentalen Denkmälern mit hohen Eigengewichten und komplizierten
Formen,
bei denen geeignete Transportmittel zu bedienen und statische
Erfordernisse zu bewerten sind;
Aufrichten
von Einhausungen, Abdeckungen und Schutzwänden um monumentale
Bildwerke,
z. B. aus Stein oder Metall, wobei die Gefährdung der Objekte
zu berücksichtigen ist;
c)
Entfernen von schädigenden Diarahmen von ungeschütztem Filmmaterial.

Nr.
7
Nicht mehr einfache
Tätigkeiten im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen
z. B. vor bei:
1. Reinigen:
der
Oberfläche von:
− empfindlichen und ungefassten Steinfragmenten;
− empfindlichem und gebranntem Ton, Keramik, Porzellan oder
Glas;
− empfindlichen Mosaiken;
ungefasster
Skulpturen;
gut
erhaltener Ledergegenstände oder vergleichbar empfindlichen
Materials;
empfindlicher
Siegel;
empfindlicher
Teile und Mechaniken von Musikinstrumenten;
unempfindlicher
Bucheinbände inhomogener Buchbestände.
Die Reinigung umfasst
die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o. ä.
mittels Pinsel oder Mikrofasertuch) ohne die Verwendung von chemischen
Behandlungsmitteln
bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden.
2. Aufbau von Ausstellungen
und Betreuen von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):
Ein-
und Ausrahmen von unempfindlichen Gemälden;
Bedienen
von technischen Geräten, die zum Kunstwerk gehören und eine
besonders
sorgfältige Handhabung erfordern, z. B. Handhaben von nur teilweise
geschütztem Filmmaterial.
3. Tätigkeiten im Rahmen
von Konservierungs- und Restaurierungsmaß-nahmen:
einfaches
Zusammensetzen unempfindlicher Skulpturen;
mechanisches
Abnehmen leicht entfernbarer Übertünchungen auf stabilen Wandmalereien
und Mosaiken mit guter Oberflächenerhaltung und fester Haftung
an ihrem Untergrund;
Vorbereiten
und Durchführen von Behandlungsbädern an Archivalien und Büchern
in Massenverfahren;
klebstofffreies
Montieren empfindlicher grafischer Blätter und Archivalien;
Schließen
von Rissen an leicht beschädigten Archivalien mittels Japanpapier;
Lösen
zusammengeklebter unempfindlicher Archivalienblätter und Buchblätter;
Nachleimen
von Papieren in Massenverfahren im Bereich der Archivalienrestaurierung;
Herstellen
von Bucheinbänden (z. B. aus Gewebe, Papier, Leder oder Pergament);
Heften
unempfindlicher Lagen bei regelmäßigem Fadenverlauf;
Rekonstruieren
von komplizierten Holzdeckeln für Bucheinbände;
vorbereitende
Arbeiten für das Ergänzen ornamentaler Holz- und Metallteile
an Möbeln oder Gemälderahmen (z. B. Schnitzen einer Rocaille);
Stimmen
von Cembali mithilfe eines Stimmgeräts;
Herstellen
von Negativformen von unempfindlichen und ungefassten Objekten
komplizierter Form und Herstellen der Abgüsse;
einfache
zeichnerische Rekonstruktion von Sammlungsgegenständen
und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse;
Herstellen
schwieriger Modelle von Sammlungsgegenständen
und sonstigen Objekten von wissenschaftlichem Interesse nach
Vorlagen;
Manuelles
oder maschinelles Behandeln mechanisch, chemisch oder biologisch
geschädigter fotografischer oder audiovisueller Archivalien;
Herstellen
von Reproduktionen beschädigter fotografischer Archivalien
einschließlich Retuschen;
Herstellen
von Reproduktionen beschädigter audiovisueller Archivalien;
Vergleichen
und Kennzeichnen von audiovisuellen Archivalien zur Herstellung
möglichst vollständiger und qualitativ hochwertiger Kopien;
Prüfen
von fotografischen und audiovisuellen Archivalien auf Chemikalienrückstände;
nicht
mehr einfache Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an audiovisuellen
Archivalien
wie z. B. komplizierte durchgehende Risse oder völlig fehlende
Perforation;
nicht
mehr einfache analoge oder digitale Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten
an schad- und fehlerhaften Bild- oder Tonaufzeichnungen wie
z. B. automatische Korrektur
von Dichteschwankungen nach Referenzbild, automatische Beseitigung
von Klickgeräuschen.
4. Tätigkeiten im Rahmen
der präventiven Konservierung:
Oberflächenbehandlung
von gut erhaltenen Metallgegenständen;
Auflegen
empfindlicher und gut erhaltener Textilien.
5. Anfertigen von objektbezogenen,
passgerechten Hilfsmitteln und Behältnissen
für die Aufbewahrung, Präsentation oder den
Transport, z. B.:
mehrschichtig
aufgebaute und bespannte Wabenplatten für Textilobjekte;
Vorbereiten
und Verarbeiten von Materialien mit komplizierten Formen für
Konservierung,
Aufbewahrung und Präsentation, z. B. Anfertigen von Podesten,
Einhausungen,
Abdeckungen und Schutzwänden für monumentale Bildwerke (z.
B. aus Stein oder Metall);
Fertigen
und Ausstatten von mehrschichtigen, aus verschiedenen Materialien
gefertigten Transportbehältnissen.
6. Sortieren, Verpacken
und Umlagern von weniger stabilen und empfindlicheren,
aber gut handhabbaren Objekten, z. B.:
Tonscherben,
Steinobjekte aus empfindlicherem, aber nicht vorgeschädigtem
Gestein
(z. B. Kalkstein, Alabaster und Mineralien);
Einlegen
empfindlicherer grafischer Blätter und Archivalien in Mappen.

Nr.
8
Einfache Tätigkeiten
im Bereich der Konservierung und Restaurierung liegen z. B. vor
bei:
1. Reinigen:
der
Oberfläche von:
− unempfindlichen und ungefassten Steinen;
− unempfindlichem und gebranntem Ton, Keramik, Porzellan oder
Glas;
− stabilen Wandmalereien oder Mosaiken;
unempfindlicher
Siegel;
unempfindlicher
Teile von Musikinstrumenten;
von
unempfindlichen Bucheinbänden aus Leder bei homogenen Buchbeständen.
Die
Reinigung umfasst die Trockenreinigung (Absaugen, Entstauben o.
ä. mittels Pinsel
oder Mikrofasertuch) ohne die Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln
bzw. die Anwendung mechanischer und abrasiver Behandlungsmethoden.
2. Aufbau von Ausstellungen
und Betreuung von zeitgenössischen Kunstobjekten („Art-Handling“):
einfache
Montage unempfindlicher Exponate und Ausstellungshilfsmit-tel.
3. Tätigkeiten im Rahmen
von Konservierungs- und Restaurierungsmaß-nahmen:
Durchführen
und Überwachung von standardisierten Waschverfahren unempfindlicher,
ungefasster Keramikfragmente;
klebstofffreies
Montieren unempfindlicher grafischer Blätter und Archivalien;
Schließen
von Rissen an leicht beschädigten Archivalien in Massenverfahren;
Rekonstruieren
von einfachen Holzdeckeln für Bucheinbände;
Heften
einfacher Art bei stabiler Lage (z. B. Aktenstich);
einfache
analoge oder digitale Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten
an audiovisuellen
Archivalien, z. B. an schad- und fehlerhaften Bild- oder Tonaufzeichnungen
(z. B. manuelle Bildretusche und Ausführung einfacher Tonschnitte);
Synchronlegen
von getrennt vorliegenden analogen oder digitalen Bild- oder
Tonaufzeichnungen
mit Startzeichen bei audiovisuellen Archivalien;
Herstellen
von Negativformen von unempfindlichen und ungefassten Originalen
einfacher Form und Herstellen der Abgüsse;
Herstellen
einfacher Modelle von Sammlungsgegenständen und sonstigen
Objekten
von wissenschaftlichem Interesse nach Vorlagen.
4. Tätigkeiten im Rahmen
der präventiven Konservierung:
punktuelles
Erfassen und Dokumentieren der vorgegebenen Klimawerte (Temperatur,
relative
Feuchte, Lux/UV) einschließlich Bedienen der analogen/digitalen
Klimaaufzeichnungsgeräte;
Auflegen
unempfindlicher und gut erhaltener Textilien.
5. Anfertigen bzw.
Vorbereiten von Hilfsmitteln für die Konservierung,
Aufbewahrung oder Präsentation, z. B.:
Falten
und Aufrichten von einfachen, vorgestanzten Kartonagen und
Aufbewahrungsbehältnissen
für die Deponierung;
Anfertigen
von Hilfsmitteln, wie z. B. Zulagen jeglicher Art, Keile,
Gewichte
oder einfachere Objektbefestigungen;
Nähen
von Staub- und Lichtschutztüchern, z. B. Hülle in rechteckiger
Form mit einer offenen Seite;
Vorbereiten
der Materialien zum Schutz von Objekten wie das Zu-schneiden
von Stoffen,
Pappen, Folien, Glas oder anderen Materialien in einfacherer
Form.
6. Sortieren und Umverpacken
von stabilen, unempfindlichen
und gut handhabbaren Objekten, z.
B.:
Einlegen
unempfindlicher Blätter und Archivalien in Mappen;
Umschläge
nach Bedarf zuschneiden, falzen und unempfindliche Bücher
und Archivalien einlegen („rehousing“);
Verpacken,
Verlagern und Sortieren von Objekten aus ungefasstem, unempfindlichem
und nicht vorgeschädigtem Gestein, z. B. Granit, Marmor oder
Basalt oder Keramik.

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