TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
26.

Internet- und Rundfunkauswerterinnen und -auswerter
im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

   
Entgeltgruppen    10    9b    9a     P

 

Entgeltgruppe 10

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,

 

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie mindestens zu einem Viertel Sonderaufgaben umfasst.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-26-00-10-01

 

Entgeltgruppe 9b

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a,

 

die in mindestens dreijähriger Tätigkeit den Nachweis erbracht haben,
dass sie selbständig und alleinverantwortlich auswerten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-26-00-9b-01

 

Entgeltgruppe 9a

 

Internet- und Rundfunkauswerterinnen und -auswerter.

3-26-00-9a-01

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Sonderaufgaben sind Auswertungen während der Hauptsendezeit
oder selbständig und alleinverantwortliche Auswertungen von Informationsmaterial
von herausragender politischer Bedeutung, z. B.
wichtiger Reden,
Pressekonferenzen oder
Interviews bedeutender Staatsfrauen und Staatsmänner oder Politikerinnen und Politiker
oder die Wahrnehmung von Aufgaben der Schichtleitung.

 

 

Nr. 2
Die Beschäftigten werten selbständig und alleinverantwortlich aus,
wenn ihre Arbeitsergebnisse ohne Überprüfung verwertet werden.

 

 

 

 

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