TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
22.

Haus- und Hofarbeiterinnen und -arbeiter

   
Entgeltgruppen     2  

 

 

Entgeltgruppe 2

 

Haus- und Hofarbeiterinnen und -arbeiter, soweit nicht in Entgeltgruppe 1 eingruppiert.

3-22-00-02-01

 

 

1392988417

   
 

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