TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
21.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

21.15 Psychologisch-technische Assistentinnen und Assistenten
Entgeltgruppen      8    7    6      P

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die besonders schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-21-15-08-01

 

 

Entgeltgruppe 7

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-21-15-07-01

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und einer Weiterbildung zur psychologisch-technischen Assistentin
oder zum psychologisch-technischen Assistenten
mit entsprechender Tätigkeit.

3-21-15-06-01

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Besonders schwierige Aufgaben sind:

 

  1. eigenverantwortliche Einsteuerung der Bewerberinnen und Bewerber
    in Stationen der psychologischen Eignungsfeststellung,
    insbesondere Steuerung und Organisation der computergestützten Testverfahren
    in Abstimmung mit anderen Stationen der Eignungsfeststellung;
     

  2. Aufsichtsfunktion;
     

  3. Standardisierung der Testleitertätigkeiten;
     

  4. Ausbildung und Einweisung neuer Testleiterinnen und Testleiter
    oder Karriereberaterinnen und Karriereberater.

 

 

Nr. 2

  1. Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren,
    die sich aus der Vielzahl und Vielseitigkeit der untersuchten zivil/militärischen Verwendungen
    und Laufbahnen ergeben;
    hierfür sind besondere Kenntnisse der Anforderungen der Verwendungen und Laufbahnen
    sowie Kenntnisse zu den Testverfahren/Normgruppen erforderlich;

  2. Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren für Spezialpersonal
    (z.B. KSK, Pilotinnen und Piloten) die Kenntnisse zu den spezifischen Anforderungen
    der Verwendung voraussetzen;

  3. Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren,
    die die nachgewiesene Fähigkeit zur Gesprächsführung und
    Verhaltensbeobachtung/ -bewertung erfordern;

  4. Arbeit mit psychisch belasteten/psychisch erkrankten Probandinnen und Probanden
    im Bereich der klinischen Psychologie, die besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
    für den Umgang mit den betreffenden Personen erfordert.

 

 

 

 

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