TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
21.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

21.14 Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten sowie
Sektionsgehilfinnen und -gehilfen
Entgeltgruppen     9a    8    7    6     3    2    1    P

 

Entgeltgruppe 9a

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

 

denen mindestens zwei Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts,
davon mindestens eine oder einer mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2,
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-21-14-9a-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2,

 

die mindestens zu einem Drittel ihrer Gesamttätigkeit
selbständig Demonstrationen im Hörsaal vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken.

3-21-14-9a-02

 

Entgeltgruppe 8

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

 

denen mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-21-14-08-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

 

die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-21-14-08-02

 

Entgeltgruppe 7

 

Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.

3-21-14-07-01

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 3,

 

die mindestens zu einem Viertel auch Tätigkeiten
von präparationstechnischen Assistentinnen und Assistenten ausüben und

 

denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3-21-14-06-01

 

Entgeltgruppe 3

 

Sektionsgehilfinnen und -gehilfen.

3-21-14-03-01

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B.
Herstellung von Korrosionspräparaten,
Darstellung feinerer Gefäße und Nerven.

 

 

 

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