TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
21.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

21.11 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Entgeltgruppen    6     5      3      P

 

Entgeltgruppe 6

 

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5

 

in Arzneimittelausgabestellen,

 

denen mindestens drei Beschäftigte dieses Unterabschnitts
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-21-11-06-01

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,

 

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-21-11-06-02

 

Entgeltgruppe 5

 

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

3-21-11-05-01

 

Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.

3-21-11-03-01

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
Apotheken sind keine Arzneimittelausgabestellen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals.

 

 

Nr. 2
Schwierige Aufgaben sind z. B.
Taxieren,
Mitwirkung bei der Herstellung von sterilen Lösungen oder sonstigen Arzneimitteln
unter Verantwortung einer Apothekerin oder eines Apothekers.

 

 

Nr. 3

Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogistinnen und Drogisten gleich.

 

 

 

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