TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
21.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

21.6 Logopädinnen und Logopäden
Entgeltgruppen    9b   9a    8     6     4    P

 

Entgeltgruppe 9b

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben
mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.

3-21-06-9b-01

 

Entgeltgruppe 9a

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-21-06-9a-01

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-21-06-08-01

 

Entgeltgruppe 6

 

Logopädinnen und Logopäden mit entsprechender Tätigkeit.

3-21-06-06-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von Logopädinnen und Logopäden.

3-21-06-04-01

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B.
die Behandlung von Kehlkopflosen,
von Patientinnen oder Patienten nach Schlaganfällen oder Gehirnoperationen,
von Patientinnen oder Patienten mit Intelligenzminderungen,
von Aphasiepatientinnen oder -patienten,
von Patientinnen oder Patienten mit spastischen Lähmungen im Bereich des Sprachapparates.

 


 

 

 

1392988417

   
 

Counter

Datenschutz