TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
21.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

21.3 Diätassistentinnen und -assistenten
Entgeltgruppen    9b   9a    8    7     4    P

 

Entgeltgruppe 9b

 

1. Beschäftige der Entgeltgruppe 7

 

als Leiterinnen oder Leiter von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen
mit Diätverpflegung verantwortlich sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-21-03-9b-01

 

2. Beschäftige der Entgeltgruppe 7 mit zusätzlicher Ausbildung
   als Ernährungsberaterin oder -berater und entsprechender Tätigkeit.

3-21-03-9b-02

 

Entgeltgruppe 9a

 

1. Beschäftige der Entgeltgruppe 7

 

als Leiterinnen oder Leiter von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen
mit Diätverpflegung verantwortlich sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-21-03-9a-01

2. Beschäftige der Entgeltgruppe 7

 

als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen oder Vertreter
von Leiterinnen oder Leitern von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen
mit Diätverpflegung verantwortlich sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-21-03-9a-02

3. Beschäftige der Entgeltgruppe 7,

 

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-21-03-9a-03

 

Entgeltgruppe 8

 

1. Beschäftige der Entgeltgruppe 7,

 

als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen oder Vertreter
von Leiterinnen oder Leitern von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen
mit Diätverpflegung verantwortlich sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3-21-03-08-01

2. Beschäftige der Entgeltgruppe 7

 

als Diätküchenleiterin oder -leiter.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)

3-21-03-08-02

3. Beschäftige der Entgeltgruppe 7,

 

die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3-21-03-08-03

 

Entgeltgruppe 7

 

Diätassistentinnen und -assistenten mit entsprechender Tätigkeit.

3-21-03-07-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von Diätassistentinnen und -assistenten.

3-21-03-04-01

Protokollerklärungen

 

 

Nr. 1
1Diätküchen können auch unselbständige Teile einer Großküche sein.
2Zu den Diätküchen zählen auch die Diätmilchküchen.
3Schonkost ist keine Diätkost.

 

 

Nr. 2
Schwierige Aufgaben sind z. B.:

 

  1. Diätberatung von einzelnen Patientinnen oder Patienten,
     

  2. selbständige Durchführung von Ernährungserhebungen,
     

  3. Mitarbeit bei Grundlagenforschung im Fachbereich klinische Ernährungs-lehre,
     

  4. Herstellung und Berechnung spezifischer Diätformen bei dekompensierten Leberzirrhosen,
    Niereninsuffizienz, Hyperlipidämien,
     

  5. Stoffwechsel-Bilanz-Studien,
     

  6. Maldigestion und Malabsorption nach Shunt-Operationen,
     

  7. Kalzium-Test-Diäten,
     

  8. spezielle Anfertigung von Sondenernährung für Patientinnen oder Patienten auf Intensiv- und Wachstationen.

 

 

 

Nr. 3

In den Ländern, in denen eine staatliche Anerkennung als Diätküchenleiterin oder Diätküchenleiter nicht erfolgt,
gilt das Tätigkeitsmerkmal als erfüllt, wenn sich die Diätassistentin oder der Diätassistent
drei Jahre als Diätküchenleiterin oder -leiter bewährt hat.

 

 

 

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