TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
21.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

21.1 Audiologie-Assistentinnen und -Assistenten
Entgeltgruppen    9b    9a    8     6     4     P

 

Entgeltgruppe 9b

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben
mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.

3-21-01-9b-01

Entgeltgruppe 9a

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-21-01-9a-01

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

 

die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-21-01-08-01

 

 

Entgeltgruppe 6

 

Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten mit staatlicher Anerkennung
oder mit mindestens zweijähriger Fachausbildung an Universitätskliniken oder medizinischen Akademien
und entsprechender Tätigkeit.

3-21-01-06-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten.

3-21-01-04-01

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B.
Fertigung von Sprach-, Spiel- und Reflexaudiogrammen,
Gehörprüfung bei Kleinkindern oder geistig behinderten Patientinnen oder Patienten
sowie Gehörgeräteanpassung und Gehörerziehung – Hörtraining – bei Kleinkindern.

 

 

 

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