Entgeltgruppe
15
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
oder mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung als fremdsprachliche
Internet- und Rundfunkauswerterinnen oder -auswerter,
die in mindestens vier fremden Sprachen selbständig und alleinverantwortlich
auswerten
und denen regelmäßig Sonderaufgaben übertragen werden,
wenn sie die Auswertung nach den Erfordernissen der Unterrichtung
verantwortlich koordinieren.
(Hierzu
Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
3-16-02-15-01
Entgeltgruppe
14
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung
als fremdsprachliche Internet- und Rundfunkauswerterinnen oder
-auswerter,
die in mindestens drei fremden Sprachen selbständig und alleinverantwortlich
auswerten
und denen regelmäßig mindestens zu einem Viertel Sonderaufgaben
übertragen werden.
(Hierzu
Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
3-16-02-14-01

Entgeltgruppe
13
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung
als fremdsprachliche Internet- und Rundfunkauswerterinnen oder
-auswerter,
die in zwei fremden Sprachen selbständig und alleinverantwortlich
auswerten
und denen regelmäßig mindestens zu einem Viertel Sonderaufgaben
übertragen werden.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
3-16-02-13-01
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung
als fremdsprachliche Internet- und Rundfunkauswerterinnen oder
-auswerter,
die in mindestens drei fremden Sprachen selbständig und alleinverantwortlich
auswerten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3-16-02-13-02

Entgeltgruppe
12
Beschäftigte
mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung,
die während einer Einarbeitungszeit von bis zu zwei Jahren in zwei
fremden Sprachen
selbständig und alleinverantwortlich auswerten
und denen regelmäßig mindestens zu einem Viertel Sonderaufgaben
übertragen werden.
(Hierzu
Protokollerklärungen Nrn. 1, 2
und 3)
3-16-02-12-01

Entgeltgruppe
11
Fremdsprachliche
Internet- und Rundfunkauswerterinnen und -auswerter,
die in mindestens dreijähriger Tätigkeit den Nachweis erbracht
haben,
dass sie in zwei fremden Sprachen selbständig und alleinverantwortlich
auswerten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3-16-02-11-01
Fremdsprachliche
Internet- und Rundfunkauswerterinnen und -auswerter,
deren Tätigkeit sich dadurch
aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt,
dass sie mindestens zu
einem Viertel Sonderaufgaben umfasst.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
3-16-02-11-02

Entgeltgruppe
10
Fremdsprachliche
Internet- und Rundfunkauswerterinnen und -auswerter,
die in mindestens dreijähriger Tätigkeit den Nachweis erbracht
haben,
dass sie in einer fremden Sprache selbständig und alleinverantwortlich
auswerten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3-16-02-10-01
Fremdsprachliche
Internet- und Rundfunkauswerter innen und -auswerter,
die in zwei fremden Sprachen auswerten.
3-16-02-10-02

Entgeltgruppe
9b
Fremdsprachliche
Internet- und Rundfunkauswerterinnen und -auswerter,
die in einer fremden Sprache auswerten.
3-16-02-9b-01

Protokollerklärungen

Nr.
1
Die Beschäftigten werten selbständig und alleinverantwortlich aus,
wenn ihre Arbeitsergebnisse ohne Überprüfung verwertet werden.

Nr.
2
Den Beschäftigten sind Sonderaufgaben übertragen,
wenn sie neben ihrer allgemeinen Auswertungstätigkeit Informationsmaterial
von herausragender politischer Bedeutung, z. B. wichtige Reden,
Pressekonferenzen
oder Interviews bedeutender Staatsfrauen oder Staatsmänner oder
Politikerinnen oder Politiker,
selbständig und alleinverantwortlich auszuwerten haben.

Nr.
3
Das Tätigkeitsmerkmal
ist auch erfüllt, wenn den Beschäftigten im Hinblick auf die Einarbeitungszeit
die selbständige und alleinverantwortliche Auswertung und die Sonderaufgaben
noch nicht in dem geforderten Umfang übertragen werden.

1392988417
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