TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
15.

Fotolaborantinnen und -laboranten

   
Entgeltgruppen   6     4    3  

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,

 

die bei Colorentwicklungsarbeiten selbständig Filterbestimmungen
zur Erzielung höchster Farbgenauigkeit oder besonderer Farbdarstellung vornehmen.

3-15-00-06-01

 

Entgeltgruppe 4

 

Fotolaborantinnen und -laboranten mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.

3-15-00-04-01

 

Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von Fotolaborantinnen und -laboranten mit abgeschlossener Berufsausbildung.

3-15-00-03-01

 

 

1392988417

   
 

Counter

Datenschutz