TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
13.

Beschäftigte im Forstdienst

   
Entgeltgruppen   12   11   10    9b

 

Entgeltgruppe 12

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11,

 

deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

3-13-00-12-01

 

Entgeltgruppe 11

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,

 

deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.

3-13-00-11-01

 

Entgeltgruppe 10

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,

 

deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.

3-13-00-10-01

 

Entgeltgruppe 9b

 

  1. Beschäftigte der Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 heraushebt,
    dass sie besonders verantwortungsvoll ist.


3-13-00-9b-01

  1. Beschäftigte im forstlichen Innen- oder Außendienst mit abgeschlossener forstlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

3-13-00-9b-02

 

 

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