TVöD - Entgeltordnung Bund |
|
Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
12. | Beschäftigte in der Forschung |
Entgeltgruppen 15 14 13 | |
Vorbemerkung
1Eine
Tätigkeit in der Forschung ist die Wahrnehmung von Forschungsaufgaben.
Apothekerinnen und Apotheker,
Entgeltgruppe 15
Beschäftigte der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1,
deren
Tätigkeit sich dadurch, dass sie bei schwierigen Forschungsaufgaben
hochwertige Leistungen erfordert, 3-12-00-15-01
Entgeltgruppe 14
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
deren
Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, 3-12-00-14-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
deren
Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, 3-12-00-14-02
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung 3-12-00-13-01
1392988417 |
|